Unterhalts- und Neubaumaßnahmen / Antragstellung bei Änderungen an bestehenden Grundstücksentwässerungsanlagen und für Neuanschlüsse
Nach der Entwässerungssatzung ist jedes bebaute Grundstück mit einer Grundstücksentwässerungsanlage zu versehen. In der Regel erfolgt dies durch Anschluss an einen öffentlichen Abwasserkanal.
Vor dem Anschluss ist ein Entwässerungsantrag beim Markt Oberstdorf einzureichen.
Umfang und Art der hierfür notwendigen Unterlagen ergibt sich aus § 10 der Entwässerungssatzung. Es empfiehlt sich, den Entwässerungsantrag bereits im Rahmen eines Bauantrags beim Markt Oberstdorf einzureichen.
Das Antragsformular finden Sie nachstehend im Downloadbereich.