Die Geburt eines Kindes ist bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bereich der Geburtsort liegt.
Anzeigepflichtig sind die Krankenhäuser, die Eltern, die Hebamme oder der Arzt.
Standesbeamtin
Tel. +49 8322 700 72 23 Nachricht
Tel. +49 8322 700 72 25 Nachricht