Bitte wenden Sie sich für die Akteneinsicht direkt an die zuständige
Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Oberallgäu.
Informationen zu den erforderlichen Voraussetzungen und dem genauen Vorgehen finden Sie
auf der Informationsseite des Landratsamtes Oberallgäu unter Bauen und Wohnen.