Der Pass ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutsches Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.
Gültigkeitsdauer des Reisepasses
ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
vorläufiger Reisepass: bis zu einem Jahr
Gebühren (bei der Antragstellung zu entrichten)
ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 60 Euro (ab 01.01.2024 70 Euro)
vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 Euro
Ausstellungsgebühr vorläufiger Reisepass: 26 Euro
Verdoppelung der Gebühr für die Beantragung eines Reisepasses bzw. vorläufigen
Reisepasses bei einer unzuständigen Behörde oder außerhalb der behördlichen Dienstzeiten.
Zusätzliche Gebühren
bei Beantragung eines Reisepasses im Expressverfahren: 32 Euro
bei Beantragung eines 48-Seiten-Reisepasses: 22 Euro
Notwendige Unterlagen
Zusätzliche Unterlagen
Fristen
Bearbeitungsdauer Reisepass:
Bearbeitungsdauer vorläufiger Reisepass:
Anträge von Antragstellern ohne Hauptwohnung in Oberstdorf benötigen eine längere Bearbeitungszeit.