Es gibt im Gemeindegebiet öffentliche und private Straßen und Wege. Ob ein Weg, eine Straße oder ein Platz „öffentlich“ ist, ergibt sich aus dem Bestandsverzeichnis, in dem alle dem öffentlichen Verkehr „gewidmeten“ Straßen, Wege und Plätze auf jeweils einem Bestandsblatt eingetragen sind.
Öffentliche Straßen, Plätze und Wege dürfen im Rahmen des auf dem Bestandsblatt angegebenen Nutzungszwecks von jedermann benutzt werden. In der Regel umfasst dieser Gemeingebrauch das Fahren mit (Kraft-)Fahrzeugen und das Gehen.
Nicht gemeingebräuchlich ist beispielsweise das Aufstellen von Kundenstoppern, Waren- und Werbeständern, von Tischen und Stühlen, etc.
Wer öffentliche Straßen, Wege oder Plätze zu einem nicht dem Gemeingebrauch unterliegenden Zweck nutzen will, muss dafür einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis stellen. Die Sondernutzungserlaubnis ist kostenpflichtig, die Höhe der Gebühren bemisst sich nach Art und Dauer der Sondernutzung.
Rechtsgrundlagen sind:
Liegenschaften - Mo+Mi 8-12 Uhr, Di 13-17 Uhr
Prinzregenten-Platz 1