Das Standesamt informiert bei Beurkundung eines Sterbefalls das Nachlassgericht und das Finanzamt, die Wohnortgemeinde und das Geburtsstandesamt des Verstorbenen.
Was tun im Sterbefall?
- Arzt benachrichtigen
Tritt der Tod zuhause ein, so muss zunächst sofort ein Arzt benachrichtigt werden.
Der Mediziner stellt den Totenschein aus.
In Krankenhäusern oder Seniorenheimen veranlasst dies die zuständige Verwaltung.
- Bestattungsinstitut aussuchen und benachrichtigen
Die Überführung zum Unternehmen oder direkt in die Leichenhalle des Friedhofs übernimmt der Bestatter.
- Den Sterbefall anzeigen
Die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt erledigt in der Regel der Bestatter bzw. die Klinik oder das Heim.
Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:
- Todesbescheinigung des Arztes
- Wohnsitzbescheinigung des Einwohnermeldeamts
- Ausweis des Verstorbenen (Nachweis der Staatsangehörigkeit) und des Anzeigenden (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis über den Familienstand des Verstorbenen
bei Ledigen: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde
bei Verheirateten: beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister oder Eheurkunde
bei Geschiedenen: zusätzlich Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Vermerk der Scheidung in der Eheurkunde
bei Verwitweten: zusätzlich Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehegatten oder
Vermerk des Todes in der Eheurkunde
- War der/die Verstorbene zur Zeit des Todes Vormund, Betreuer oder hatte er/sie selbst einen Vormund oder Betreuer? Dann bringen Sie bitte die Bestallungsurkunde des Vormundschaftsgerichtes mit.