Bestattungs- und Friedhofswesen

Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt, in dessen Bezirk ein Mensch verstirbt.

Das Standesamt informiert bei Beurkundung eines Sterbefalls das Nachlassgericht und das Finanzamt, die Wohnortgemeinde und das Geburtsstandesamt des Verstorbenen.

Was tun im Sterbefall?

  • Arzt benachrichtigen
    Tritt der Tod zuhause ein, so muss zunächst sofort ein Arzt benachrichtigt werden.
    Der Mediziner stellt den Totenschein aus.
    In Krankenhäusern oder Seniorenheimen veranlasst dies die zuständige Verwaltung.
  • Bestattungsinstitut aussuchen und benachrichtigen
    Die Überführung zum Unternehmen oder direkt in die Leichenhalle des Friedhofs übernimmt der Bestatter.
  • Den Sterbefall anzeigen
    Die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt erledigt in der Regel der Bestatter bzw. die Klinik oder das Heim.

Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Wohnsitzbescheinigung des Einwohnermeldeamts
  • Ausweis des Verstorbenen (Nachweis der Staatsangehörigkeit) und des Anzeigenden (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis über den Familienstand des Verstorbenen
    bei Ledigen: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde
    bei Verheirateten: beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister oder Eheurkunde
    bei Geschiedenen: zusätzlich Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Vermerk der Scheidung in der Eheurkunde
    bei Verwitweten: zusätzlich Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehegatten oder
    Vermerk des Todes in der Eheurkunde
  • War der/die Verstorbene zur Zeit des Todes Vormund, Betreuer oder hatte er/sie selbst einen Vormund oder Betreuer? Dann bringen Sie bitte die Bestallungsurkunde des Vormundschaftsgerichtes mit.

Friedhofs- und Bestattungssatzung_2023_04 _12_

Satzungen über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen des Marktes Oberstdorf.
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Angelegt am 18.04.2023

Friedhofsgebührensatzung_2023_04_12

Satzung des Marktes Oberstdorf über die Gebühren für die Benutzung seiner Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen
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Angelegt am 18.04.2023

Ansprechpartnerinnen

Marita Jäger

Standesbeamtin
Prinzregenten-Platz 1
87561 Oberstdorf
Tel. 08322 700 72 23
Fax 08322 700 72 29
Nachricht senden

Stefanie Kirsch

Friedhofsverwaltung (8.30 bis 12.00 Uhr)
Prinzregenten-Platz 1
87561 Oberstdorf
Tel. 08322 700 72 24
Fax 08322 700 72 09
Nachricht senden

Ansprechpartner vor Ort

Thomas Rudow

Waldfriedhof Oberstdorf
Trettachstraße 39
87561 Oberstdorf
Tel. 08322 8407
Fax 08322 940 240

Adressen

Markt Oberstdorf
Prinzregenten-Platz 1
und Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf

Tel. 08322 700 7000
Fax 08322 700 7209

Öffnungszeiten

Mo, Do 
08:00-12:30 und 13:30-17:00
Di, Mi 
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Öffnungszeiten Marktkasse

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