Sicherheits- und Ordnungswesen

Das Amt 4 kümmert sich um die Öffentliche Sicherheit und Ordnung, um Ordnungsmaßnahmen und das Meldewesen. Ordnungsamt und Bürgerbüro finden Sie im Verwaltungsgebäude, Bahnhofplatz 3.

Themen

Bürgerbüro

Im Bürgerbüro kümmern sich die Mitarbeiterinnen um alle Angelegenheiten bzgl. Meldewesen, Ausweise und Pässe, Ausländerangelegenheiten, Bescheinigungen, Auskünfte und Fundsachen.

Bürgerkarte und Mobilitätskarte 2024 Die Bürgerkarte mit Kaufpaket 2024 und die Mobilitätskarte Oberstdorf / Kleinwalsertal sind im Bürgerbüro, Bahnhofplatz 3 in Ob...
Führungszeugnis Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen.
Fundsachen Sie haben etwas verloren oder Sie haben etwas gefunden, was nicht Ihnen gehört?
Gewerbeanzeige Vor Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist aufgrund der Gewerbefreiheit in der Regel lediglich eine Anzeige de...
Kinderreisepässe Der Kinderreisepass wurde abgeschafft. Seit dem 01.01.2024 brauchen Sie für Ihr Kind einen regulären Reisepass oder Personalaus...
Parken - Ausnahmegenehmigung für Bürger mit Erstwohnsitz Auf den öffentlich-rechtlich bewirtschafteten Parkplätzen ist es für Einheimische mit Hauptwohnsitz möglich, eine Ausnahmegeneh...
Parken - Dauerparkkarte P1 für Oberstdorfer Bürger mit Erstwohnsitz Oberstdorfer Bürger mit Hauptwohnsitz, die nachweislich nicht über einen eigenen Stellplatz am Haus verfügen, können eine kennz...
Personalausweis / vorläufiger Personalausweis Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind ab Vollendung des 16. Leb...
Reisepass / vorläufiger Reisepass Der Pass ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtig...
Wegzug ins Ausland bzw. Auszug aus einer Nebenwohnung Pflicht zur persönlichen Abmeldung bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde) bei Auszug aus der Wohnung
Wohnsitz - Hauptwohnung und Nebenwohnung Wenn Sie innerhalb Deutschlands mehrere Wohnungen haben und auch bewohnen, so kann nur eine Wohnung Ihr Hauptwohnung sein, alle...
Wohnungswechsel - Anmeldung bei der Meldebehörde Pflicht zur Anmeldung innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde) bei Bezug einer Wohnung. Eine Wohnungs...
Wohnungswechsel - Umzug innerhalb derselben Gemeinde Ummeldung innerhalb zwei Wochen. Wohnungsgeberbestätigung vorlegen.

Verkehrsüberwachung, Fahrgenehmigungen

Ausnahmegenehmigung Fußgängerzone Fußgängerzonen dürfen von anderen Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nicht benutzt werden. Wird von der Straßenverkehrsbehörde du...
Ausnahmegenehmigungen Die Straßenverkehrsbehörden können durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung und ...

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, un...
Baustellen - Straßenverkehrsordnung Baustellen die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen besonders gesichert werden. Die Beschilderung zur Sicherung solche...
Feuerwehrwesen In Bayern sind ca. 325.000 Ehrenamtliche in rund 7800 Freiwilligen Feuerwehren und 2.500 Hauptamtliche in den 7 Berufsfeuerwehr...
Feuerwerk; Abbrennerlaubnis Ziel der Gewerbeaufsicht ist es, Menschen und Sachen vor Gefahren durch Sprengstoffe, Zündmittel und pyrotechnische Gegenstände...
Gaststättenrechtliche Gestattung Eine mit Gewinnerzielung erfolgende Bewirtung ist in der Regel erlaubnispflichtig nach § 2 Abs. 1 GastG. Zuständig für die Erte...
Hundehaltung in Bayern - Maulkorbzwang und Anleinen Regelungsmöglichkeiten der Gemeinden betreffend das freie Umherlaufen, sowie die Maulkorbpflicht von großen Hunden, sonstigen H...
Öffentliche Anschläge - Plakate Wenn Sie Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit anbringen wollen, müssen Sie beachten, ob eine Gemeinde dies au...
Öffentliche Vergnügungen Wenn Sie eine öffentliche Vergnügung veranstalten wollen, müssen Sie dies der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Z...
Schutz von Sonn- und Feiertagen An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu b...
Sühneversuch Bei bestimmten leichten Vergehen, die die Allgemeinheit in der Regel wenig berühren (sog. Privatklagedelikte, z.B. Beleidigung,...
Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen sind sofort der Polizei oder der Feuerwehr (Notruf 110 oder 112) zu melden.
Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit Regelung über Haltung, Züchtung und Ausbildung von sogenannten Kampfhunden aufgrund der Regelungen der Art. 18, 37 und 37a Land...

Melde- und Passrecht, Wahlen

Fischereiabgabe Wer in Bayern den Fischfang ausüben will und dafür einen bayerischen Fischereischein benötigt, muss die Fischereiabgabe bezahle...
Fischerprüfung Die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung ist eine Voraussetzung zum Erhalt eines Fischereischeines.
Gemeindewahlen Der Erste Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder werden grundsätzlich für 6 Jahre gewählt.
Schwerbehindertenausweis Es besteht in Bayern die Möglichkeit, Schwerbehindertenanträge online zu stellen.

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Ladenschlussverordnung für bestimmte Handelszweige_2024

Verordnung über den Ladenschluss im Markt Oberstdorf (Ladenschlussverordnung - verkaufsoffene Sonn- und Feiertage)
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Angelegt am 21.12.2023

Bestätigung des Wohnungsgebers

Bestätigung des Wohnungsgebers
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Angelegt am 02.11.2021

SEPA Mandat Markt Oberstdorf

Bitte füllen Sie das Dokument aus, drucken Sie es und geben Sie es beim Markt Oberstdorf mit Originalunterschrift ab.
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Angelegt am 18.10.2021

Verordnung über öffentliche Anschläge (2009)

Zum Schutze des Orts- und Landschaftsbildes und seiner Natur-, Kunst- und Kulturdenkmale erlässt der Markt Oberstdorf aufgrund Art. 28 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in der Fassung vom 13. Dezember 1982 (BayRS 2011-2-1) folgende Verordnung
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Angelegt am 13.04.2016

Verordnung über fliegende Verkaufsanlagen_2003_11_20

Der Markt Oberstdorf erlässt auf Grund von Art. 29 Abs. 1 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes - LStVG - (BayRS 2011-2-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. April 2001 (GVBl. S. 140), folgende Verordnung.
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Angelegt am 25.06.2012

Immisionsschutzverordnung

Mit Rücksicht auf seine besonders gesundheitsfördernden Aufgaben als Heilklimatischer Kurort und Kneippkurort erlässt der Markt Oberstdorf aufgrund der Art. 10 Abs. 1 und Art. 14 des Bayer. Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) sowie der Art. 19 Abs. 7 Nr. 2 des Bayer. Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) folgende Verordnung.
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Angelegt am 25.06.2012

Kampfhundeverordnung

Der Markt Oberstdorf erlässt auf Grund von Art. 18 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) i. d. F. vom 13. Dezember 1992 (BayRS 2011-2-1), zuletzt geändert durch Gesetz von 16. Dezember 1999 (GVBl. S. 521), folgende Verordnung
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Angelegt am 25.06.2012

Adressen

Markt Oberstdorf
Prinzregenten-Platz 1
und Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf

Tel. 08322 700 7000
Fax 08322 700 7209

Öffnungszeiten

Mo, Do 
08:00-12:30 und 13:30-17:00
Di, Mi 
08:00-12:30
Freitag 
08:00-12:00
Sa, So 
geschlossen

Öffnungszeiten Marktkasse

Mo, Do 
08:00-12:30 und 13:30-16:30
Di, Mi 
08:00-12:30
Freitag 
08:00-12:00
Sa, So 
geschlossen

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