Ausnahmegenehmigung Fußgängerzone
Fußgängerzonen dürfen von anderen Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nicht benutzt werden. Wird von der Straßenverkehrsbehörde durch Zusatzschild oder durch Ausnahmegenehmigung Fahrzeugverkehr zugelassen, so darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden