Aus der Gemeinde

Grußwort Dezember 2024

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
am 10.12.2024
Erster Bürgermeister Klaus King

Liebe Oberstdorferinnen und Oberstdorfer,

während ich darüber nachdenke, was ich Ihnen zum Jahreswechsel mitgeben möchte, halte ich kurz inne und lasse das vergangenen Jahr Revue passieren.
Gefühlt immer schneller, immer mehr, hier die Schlagzeilen, da die Social Media Posts, E-Mails, WhatsApps, dazu beständig Nachrichten aus aller Welt – leider erreichen uns häufig mehr negative als positive Informationen. Wichtig ist in dieser Situation, den Fokus darauf zu legen was uns stark macht, nämlich unsere Gemeinschaft.

Sicher läuft übers Jahr nicht immer alles reibungslos. Aber wir packen die Dinge zukunftsorientiert an und bleiben nicht stehen. Das kann nur gelingen, wenn wir das gemeinsam machen: Kommunalpolitik, Verwaltung und Bürgerschaft. Bitte lassen Sie uns dabei stets fair und offen miteinander umgehen.

2024 haben wir viel erreicht – manches sichtbar, wie bei den vielen Bauprojekten, z. B. Wasserleitungs- und Kanalbau, Straßensanierungen, Brückenbau, Wohnbau etc., anderes ohne viel Aufsehens, z. B. die Übergabe des Gymnasiums an den Landkreis,
die Fertigstellung des Schulhofs der Grundschule oder weitere Planungen.

Hinter allen Erfolgen der letzten Monate stehen Menschen, die sich engagiert haben. Diesen Menschen, und allen, die sich wieder ehrenamtlich für uns eingebracht haben, sage ich ein herzliches Dankeschön. Ob in Blaulicht- oder Hilfsorganisationen, Vereinen oder Verbänden, in Seniorenheimen, Krankenhäusern oder in der Asylhilfe - Menschen mit Herz haben sich um ihre Mitmenschen gekümmert und dafür viele Stunden aufgebracht. Das verdient unsere Hochachtung und unseren Respekt.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen liebe Oberstdorferinnen und Oberstdorfer, eine besinnliche Adventszeit und ein friedvolles Weihnachtsfest. Im neuen Jahr bleiben Sie bitte gesund und voller Zuversicht und genießen die schönen Momente in Ihrem Leben.

Ihr
Klaus King
Erster Bürgermeister

Stellenangebot: Mitarbeitende für das Kinderferienprogramm (m/w/d)

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
am 09.12.2024
Aushilfe während den Ferienzeiten (538,00 €)

In der Abteilung Gästeservice unterstützt Du unser Team im Kinderferienprogramm bei der Betreuung unserer Ferienkinder. Du bringst Ideen für neue, spannende Programmpunkte ein, arbeitest gerne kreativ und bist belastbar. Du bist gerne aktiv in der Natur unterwegs und flexibel einsatzbar, primär in den Ferienzeiten.

Deine Hauptaufgaben:
o Du unterstützt unser Team bei der Betreuung der Ferienkinder
o Du arbeitest gerne kreativ und bist belastbar
o Du bist gerne aktiv in der Natur unterwegs
o Du bist flexibel einsatzbar, primär in den Ferienzeiten
o Du hast Ideen für neue, spannende Programmpunkte

Du bringst mit:
o Pädagogische Fachausbildung
o Erfahrung und eine offene Art im Umgang mit Kindern
o Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit

Wir bieten Dir:
o einen sicheren, modernen und attraktiven Arbeitsplatz
o ein professionelles und motiviertes Team und
o eine kollegiale Arbeitsatmosphäre
o eine geringfügige Beschäftigung mit flexibler Stundenzahl
o betriebliches Gesundheitsmanagement
o Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung
o kostenlose Sport-, Aktiv- und Gesundheitsangebote
o Arbeiten in einer der attraktivsten Regionen der Alpen

Wintersportbericht – der zuverlässige Begleiter an aktiven Wintertagen

Oberstdorf Isologo Oberstdorf
via Markt Oberstdorf
am 08.12.2024
Egal ob Langlauf, Skifahren oder Winterwandern: damit man den Winter in vollen Zügen genießen kann, darf der Blick vorab in den Wintersportbericht von Tourismus Oberstdorf nicht fehlen.

Hier finden sich alle wichtigen Informationen über die Verhältnisse auf den Winterwanderwegen, dem Loipennetz und zu den Skigebieten. Die treffsichere Wetterprognose sowie die Infos zur Lawinenlage runden den Bericht ab.

Jetzt red i

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am 05.12.2024
Der Bayerische Rundfunk sendet am 11. Dezember live von 20.15 bis 21.15 Uhr aus Oberstdorf.

Zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern, Politikern und Experten wird über das Thema "Pistenspaß trotz Klimawandel - welche Zukunft hat das Skifahren" diskutiert.

Sie wollen mitreden oder einfach nur zuhören?
Die kostenlosen Karten für die Sendung können Sie reservieren:

Tel. 089 5900 25299 (Mo-Fr. 9 bis 17 Uhr)
oder E-Mail: jetztredi@br.de

Schon am 10. Dezember lädt der Bayerische Rundfunk alle Bürgerinnen und Bürger, die sich beteiligen wollen oder sich dafür interessieren, zu einem Infoabend ein.
Treffpunkt: Gaststätte Wilde Männle, 18.30 bis 20 Uhr.

Fußballclub Oberstdorf 21 e.V.

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
am 04.12.2024
Der 1. Vorstand, Hansjörg Donderer, begrüßte am 8. Oktober Mitglieder und geladenen Gäste zur ordentlichen Mitgliederversammlung für das Jahr 2024 im Vereinsheim des Oybele-Stadions.

Er berichtete über wesentliche Entwicklungen und Ereignisse in den vergangenen 13 Monaten. Die aktuelle Mitgliederzahl beträgt 557 Mitglieder (Vorjahr 549 Mitglieder). Davon sind 130 Mitglieder Jugendliche (Vorjahr 132 Jugendliche). Es war ein erfolgreiches Geschäftsjahr für den FCO. Donderer betonte, dass der Verein finanziell auf gesunden Füßen steht. Steigende Kosten und zunehmende Regulierung erfordern jedoch stärkere Aktivitäten und Initiativen im Bereich Sponsoring und Werbepartnergewinnung, um das sportliche und gesellschaftliche Vereinsleben weiterhin wie gewohnt zu ermöglichen.
Ereignisse von besonderer Bedeutung waren die erfolgreiche Beendigung der Saison 2023/2024 mit der Erreichung des Klassenerhalts in beiden Ligen, die Organisation von zwei erfolgreichen AOK-Jugendcamps unter Leitung von Andreas Maier und die Durchführung des Spengler Turniers im Juli 2023. Der sportliche Leiter und 2. Vorstand Dominic Hornberger ist zuversichtlich, den Klassenverbleib beider Mannschaften als gestecktes Saisonziel zu erreichen. Jugendleiter Andreas Bickel gab einen Überblick über die Ereignisse und Ergebnisse im Jugendbereich. Bickel, der sein Amt abgab, bedankte sich für die Anerkennung und Treue.
Vorstand Hansjörg Donderer dankte allen Sponsoren und Werbepartnern, dem gesamten Trainer- und Betreuerteam einschließlich der JFG, allen aktiven Sportlern und ehrenamtlichen Helfern sowie der Gemeinde und den Sportstätten für die Unterstützung und den unermüdlichen Einsatz zur Aufrechterhaltung des Vereins- und Spielbetriebes. Nachdem der bisherige Vorstand einstimmig entlastet wurde, standen Neuwahlen an. Der Vorstand des FCO setzt sich somit aktuell aus sieben Mitgliedern zusammen: Hansjörg Donderer (1. Vorsitzender), Dominic Hornberger (2. Vorsitzender), Stefan Helm (Schriftführer), Markus Stölzle (Schatzmeister), Daniel Geiger (Jugendleiter), Dustin Spengler (Beisitzer), Marco Bonauer (Beisitzer)

Zum Abschluss der Versammlung wurden die Jubiläumsmitglieder geehrt. Höhepunkte dabei waren die Ehrungen von Wolfgang Obholzer für 60 Jahre und Helmut Spengler für 50 Jahre Mitgliedschaft beim FCO. Weiter 10 Mitglieder wurden für 25 Jahre Mitgliedschaft ausgezeichnet.

Ältestes Mitglied 99 Jahre

Das älteste Mitglied des Fußballverein Oberstdorf 21 e.V. feierte im Oktober seinen 99 Geburtstag. Georg Späth, Vater des erfolgreichen Skispringers Georg Späth, trat am 15. Juli 1962 in den FCO ein und ist damit mittlerweile über 62 Jahre Mitglied im Verein. 1. Vorstand Hansjörg Donderer und Schriftführer Stefan Helm ließen es sich nicht nehmen, Georg Späth an seinem Ehrentag zu besuchen und dem Jubilar persönlich mit einem Strauß Blumen zu gratulieren. Zusammen mit der Familie und weiteren Überraschungsgästen stieß man auf das stolze Alter und das große Lebenswerk gebührend an.

Winterzeit - Schneeräumzeit

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
am 03.12.2024
Der Winter ist da und damit auch wieder die Pflicht rund um das eigene Grundstück zu räumen und zu streuen.

Schlecht, oder gar nicht geräumte Gehbahnen sind nicht nur für die Fußgänger beschwerlich und gefährlich, es kommen, z. B. bei einem Sturz, auch Schadenersatzforderungen auf denjenigen zu, der seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Die Vernachlässigung der Räumpflicht stellt außerdem eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Bitte beachten Sie: Schnee von Privatgrundstücken darf nicht auf öffentliche Straßen, Wege, Plätze oder Anlagen geschaufelt oder gefräst werden. Missachtungen können ebenfalls ein Bußgeld zur Folge haben und der Verursacher hat zusätzlich die Kosten für die Abfuhr des Schnees zu tragen. Ihre Räum- und Streupflicht sollten Sie daher schon aus eigenem Interesse gewissenhaft erfüllen.

Bitte beachten Sie auch: Hecken und Büsche an Fahrbahn- und Gehwegrändern sind bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Das Lichtraumprofil ist von überhängenden Ästen frei zu halten.

Wussten Sie schon?
Winterdienstpflichten der Haus- und Grundstückseigentümer:

  • Räumen und Streuen von Gehbahnen, die an die Grundstücke grenzen oder das Grundstück mittelbar erschließen
  • Räumen und Streuen eines mindestens 1,0 m breiten Streifens der Fahrbahn gemessen vom begehbaren Straßenrand aus, wo kein Gehweg vorhanden ist
  • an Werktagen von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr
  • der geräumte Schnee und Eisreste sind so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird
  • Eiszapfen an Dachrinnen und Regenrohren sowie überhängende Schnee- und Eismassen auf Vordächern, Simsen und Balkonen sind zu beseitigen.
  • Abflussrinnen, Hydranten, Straßeneinlaufschächte und Löschwasserentnahmestellen sind frei zu halten

Weihnachtsgrußwort / Jahresrückblick 2024

115px-Wappen Landkreis Oberallgaeu svg Landkreis Oberallgäu
via Markt Oberstdorf
am 30.11.2024
Landrätin Indra Baier-Müller

Liebe Oberallgäuerinnen und Oberallgäuer,

traditionell blicken wir Ende des Jahres auf das, was uns in den vergangenen Monaten beschäftigt hat. Auch wir wollen das vergangene Jahr im Landkreis Oberallgäu noch einmal Revue passieren lassen. Dieser Blick auf die vergangenen Monate stimmt mich trotz der Entwicklungen in der Welt und vielen Herausforderungen und Anstrengungen, die es gab, durchaus positiv. Lassen Sie mich einzelne Themen herausgreifen, an denen wir im Landkreis in diesem Jahr intensiv gearbeitet und einiges bewegt haben:

Zum 1. Januar 2024 hat der Landkreis Oberallgäu die Sachaufwandsträgerschaft für die Realschulen Sonthofen und Immenstadt, die Gymnasien Oberstdorf, Sonthofen und Immenstadt sowie die Fachoberschule Sonthofen übernommen. Dies geschah in dem Wissen, dass an den Schulen in den kommenden Jahren große Investitionen für Sanierungen und/oder Erweiterungen anstehen, die für die drei Gemeinden nicht mehr stemmbar gewesen wären. Auch für den Landkreis wird das eine finanzieller Kraftakt werden. Hauptfokus in diesem Jahr waren die organisatorische Zusammenführung der Schulverwaltung und erste Weichenstellungen für die Zukunft.

Im Jahr 1998 wurde die erste ortsübergreifende Gästekarte im Auftrag des Landkreises Oberallgäu eingeführt und 2002/2003 in eine multifunktionale Chipkarte verwandelt. In diesem Jahr wurde nun das technische System komplett erneuert und im November von der Allgäu-Walser-Card auf den neuen Allgäu-Walser-Pass umgestellt. Zeitgleich, auch weil technisch verbunden, ging auch das neue ÖPNV-Gästeticket an den Start. Darüber hinaus haben wir ein neues ÖPNV Mobilitätskonzept „Mobil 365“ erarbeitet. Dieses zukunftsweisende Konzept, das es leider nicht zum Nulltarif gibt, soll die Mobilität im Landkreis ab 2026 nachhaltig verbessern. Ende 2024/Anfang 2025 hin sollen die notwendigen Beschlüsse zur Umsetzung und Finanzierung in den politischen Gremien gefasst werden.

Investiert haben wir 2024 auch wieder in Straßenbauprojekte. Neben wichtigen und not-wendigen Sanierungsarbeiten stand vor allem die erhöhte Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger dabei im Fokus.

Liebe Oberallgäuerinnen und Oberallgäuer,
wenn wir unsere Zukunft aktiv gestalten wollen, müssen wir neue Wege gehen. Die Aufgaben und Projekte werden uns in den kommenden Jahren nicht zuletzt auch in finanzieller Hinsicht einiges abverlangen. In der Kreispolitik legen wir deshalb den Fokus verstärkt darauf, unsere Aufgaben zu priorisieren. Vielleicht müssen wir auch manch Liebgewonnenes aufgeben. Ich danke allen Beteiligten herzlich für ihren Einsatz, ihre Ideen und ihre Unterstützung. Gemeinsam werden wir auch zukünftig erfolgreich sein und die Zukunft unseres Landkreises nachhaltig und zukunftsfähig gestalten.

In unseren Gemeinden gibt es wunderbare, engagierte Menschen, die kreativ, mit Innovationskraft, mit Gestaltungswillen in allen Bereichen des Lebens die Zukunft der Menschen prägen und dazu beitragen, dass wir die Herausforderungen unserer Zeit miteinander meistern können. Ihnen allen danke ich von Herzen!

Ich wünsche Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest, in dem Sie den Wert von Familie, Freundschaft und Zusammenhalt erfahren können, und uns allen für das Jahr 2025 Mut, Zuversicht, Frieden und Gesundheit.

Herzlichst
Ihre Indra Baier-Müller, Landrätin

Grundsteuer – Neuregelung ab 2025

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
am 29.11.2024
Aufgrund des neuen Grundsteuerbewertungsrechtes müssen alle Städte und Gemeinden neue Grundsteuerbescheide erstellen, die zum 01.01.2025 gelten werden. Die Grundsteuerbescheide versendet der Markt Oberstdorf voraussichtlich im Januar 2025.

Für was wird Grundsteuer erhoben?
Für alle Flurstücke und Gebäude in Deutschland muss Grundsteuer bezahlt werden. Das gilt unabhängig davon, ob und wie die Flurstücke und Gebäude genutzt werden – zum Wohnen, für eine freiberufliche Tätigkeit, für einen Gewerbebetrieb oder für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A (agrarisch) für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Grundsteuer B (baulich) für bebaute bzw. bebaubare Grundstücke.

Wer muss die Grundsteuer bezahlen?
Steuerschuldnerin bzw. Steuerschuldner der Grundsteuer ist, wem zu Beginn eines Kalenderjahres ein Grundstück oder ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland gehört.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Für die Grundsteuerberechnung ab dem Jahr 2025 sind die tatsächlichen Verhältnisse am Stichtag 1. Januar 2022 entscheidend. Bei der Berechnung der Grundsteuer ist vor allem entscheidend, wie groß das Grundstück ist und wieviel Wohn- und Nutzfläche das darauf stehende Gebäude hat. Diese Angaben haben alle Grundeigentümer bereits in deren Grundsteuererklärung an das Finanzamt angeben müssen.

Wer berechnet die Grundsteuer?
Die Grundsteuerberechnung erfolgt in zwei Stufen.
Für die Feststellung der Berechnungsgrundlagen (Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. Grundsteuerwert sowie Grundsteuermessbetrag) ist das Finanzamt zuständig.
Die Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. der Grundsteuerwert sind Grundlage für die Berechnung des Grundsteuermessbetrags, den das Finanzamt mit dem Grundsteuer-Messbescheid festsetzt. Diesen Bescheid hat das Finanzamt bereits an die Grundeigentümer versendet.
Der Grundsteuer-Messbetrag des Finanzamtes wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Das Ergebnis ergibt die jeweils zu zahlende Jahressumme der Grundsteuer.
Bei allen Städten und Gemeinden wird es Belastungsverschiebungen bei der Höhe der zu zahlenden Grundsteuer geben. Diese Belastungsverschiebungen ergeben sich aufgrund des vom Gesetzgeber erlassenen neuen Grundsteuer-Bewertungsrechts für die Berechnung der Grundsteuer-Messbeträge durch das Finanzamt.
Diese Belastungsverschiebungen kann die Gemeinde anhand des einheitlichen Hebesatzes nicht ändern bzw. ausgleichen.
Die Hebesätze sind in einer eigenen Hebesatz-Satzung festgelegt und werden auf der Homepage www.markt-oberstdorf.de, im Amtsblatt sowie im öffentlichen Aushang des Marktes Oberstdorf veröffentlicht.

Was ist zu tun, wenn der Bescheid nicht richtig ist?
In diesem Fall sollte sofort gehandelt werden. Innerhalb der Rechtsbehelfsfrist ist der Einspruch beim Finanzamt bzw. Widerspruch bei der Gemeinde einzulegen.

Zunächst ist die Richtigkeit des Grundsteuer-Messbescheides des Finanzamtes zu überprüfen. Der Grundsteuer-Messbescheid basiert auf der Grundsteuererklärung (zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022) des Grundeigentümers an das Finanzamt.
Der Markt Oberstdorf erlässt die Grundsteuerbescheide auf Basis der Grundsteuer-Messbeträge des Finanzamtes und hat dabei kein „Verwerfungsrecht“, selbst dann nicht, wenn diese teilweise Unrichtigkeiten enthalten. Ein fehlerhafter Grundsteuer-Messbetrag kann ausschließlich durch das Finanzamt selbst geändert werden. Nur wenn das Finanzamt den Grundsteuer-Messbetrag ändert, darf und muss der Markt Oberstdorf in der Folge den Grundsteuerbescheid ändern.
Weitere Informationen – insbesondere innerhalb welcher Frist ein Rechtsbehelf eingelegt werden kann und an wen der Rechtsbehelf zu adressieren ist, enthält die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides des Finanzamtes bzw. der Gemeinde.

Für den Rechtsbehelf ist Folgendes wichtig:

  • Falls er sich gegen die Berechnung der Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. des Grundsteuerwerts bezieht (weil z. B. versehentlich zu viel Grundstücksfläche, Wohnfläche oder Nutzfläche erklärt ist), ist der Einspruch gegen den Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. den Grundsteuerwert beim zuständigen Finanzamt einzulegen.
  • Falls er sich gegen die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags bezieht (weil z. B. vergessen wurde, eine mögliche Ermäßigung der Grundsteuermesszahl zu beantragen), ist der Einspruch gegen den Grundsteuer-Messbescheid beim zuständigen Finanzamt einzulegen.
    • Falls er gegen den Grundsteuerbescheid gerichtet ist (weil z. B. ein falscher Hebesatz angewendet wurde), ist Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid an die Gemeinde zu richten.

Sollte die Frist für den Rechtsbehelf abgelaufen sein, ist der Fehler beim Finanzamt bzw. bei der Kommune schriftlich anzuzeigen. Die Bescheide können dann für die Zukunft und unter bestimmten Voraussetzungen ggf. für die Vergangenheit, berichtigt werden. In sämtlichen Rechtsbehelfen sind die Gründe für den Einspruch/Widerspruch schriftlich darzulegen.

Sie haben weitere Fragen?
Unter https://www.grundsteuer.bayern.de/ erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Grundsteuer.

Gern ist der Markt Oberstdorf persönlich für Sie ansprechbar, unter Tel. 08322 700-7310, 08322 700-7316 oder per Mail an steueramt@markt-oberstdorf.de

Sitzungen des Marktgemeinderates und seiner Ausschüsse

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
am 28.11.2024
Die Sitzungstermine, Tagesordnungen, Informationen und ggf. Änderungen finden Sie auf der Homepage des Marktes Oberstdorf.

https://www.markt-oberstdorf.de/politik/sitzungstermine/

126. Deutsche Meisterschaft Eiskunstlauf

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
am 27.11.2024
16. bis 21. Dezember, Eissportzentrum Oberstdorf

Die Deutsche Meisterschaft ist für Deutschlands beste Eiskunstläufer*innen die letzte Qualifikationsmöglichkeit für die Eiskunstlauf-Europameisterschaften in Zagreb.

Bürgerportal: Erweiterter Service

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
am 27.11.2024
Mit dem Service Bürgerportal können Sie rund um die Uhr nun mehr als 80 behördliche Formalitäten über das Internet abwickeln. Die Daten werden mit einem sicheren Verschlüsselungsverfahren an die Kommune übermittelt und können dort weiterverarbeitet werden.

Ihre Vorteile sind ein 24-Stunden-Service, Ersparnis oder Verkürzung von Behördengängen, bequeme und einfache Bedienung, Ausfüllhilfe durch elektronischen Dialog sowie sichere und geschützte Datenübertragung. Für die Begleichung anfallender Gebühren bieten wir Ihnen das Bezahlverfahren giropay an.

Den Online-Service finden Sie unter dem Link:
https://www.markt-oberstdorf.de/buergerportal

Nicht alle Behördengänge können per Computer erledigt werden. Für bestimmte Vorgänge ist es auch künftig erforderlich, persönlich ins Rathaus zu kommen, beispielsweise für eine rechtlich vorgeschriebene Unterschrift.
Das Bürgerportal bietet Ihnen die Möglichkeit, bereits zu Hause die entsprechenden Formulare in Ruhe vorzubereiten und auszudrucken.
Mit der Bereitstellung der Online-Anwendungen hat der Markt Oberstdorf die Firma komuna GmbH, Altdorf, als vertrauenswürdigen Dritten beauftragt; beim Aufruf der Online-Anwendungen wird entsprechend verlinkt. Die Verbindung wird verschlüsselt mit 128-Bit SSL.

Shine your light

Oberstdorf Isologo Oberstdorf
via Markt Oberstdorf
am 26.11.2024
Adventliches Benefizkonzert von WIR 18 am 10. Dezember, 19 Uhr, Pfarrkirche St. Johannes Baptist, Oberstdorf

Die Spenden sind für das Kinderhospiz St. Nikolaus in Bad Grönenbach bestimmt.

Förderaufruf 2025 für Kleinprojekte

115px-Wappen Landkreis Oberallgaeu svg Landkreis Oberallgäu
via Markt Oberstdorf
am 26.11.2024
Die Öko-Modellregion Oberallgäu Kempten ruft für das Jahr 2025 zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte auf.

Im Rahmen des Verfügungsrahmens Ökoprojekte stehen jährlich 50.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung, um die Umsetzung dieser Kleinpro-jekte zu unterstützen. Diese können – unter Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben (ALE) – mit bis zu 50 Prozent gefördert werden.
Unterstützt werden Ideen, die die regionale Bio-Land- und Lebensmittelwirtschaft sowie regionale Bio-Wirtschaftskreisläufe stärken oder einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung für regionale Bio-Lebensmittel leisten. Das sind beispielsweise Gerätschaften für die (Weiter-)Verarbeitung von Agrarrohstoffen wie Milch, Getreide oder Fleisch. Auch Ausstattungen für die Direktvermarktung oder Hofläden können gefördert werden. Neben Sachkosten sind auch Werbemittel wie Flyer oder Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung förderfähig.

Einsendeschluss für Projektideen ist der 16. Dezember 2024.

Interessierte finden den Förderaufruf, die Voraussetzungen, die Auswahlkriterien sowie das Antragsformular und Merkblätter unter www.oekomodellregionen.bayern/oberallgaeu-kempten.

Fragen zur Antragstellung beantworten die Ansprechpartnerinnen Sarah Diem und Cornelia Bögel, Tel. 08323 99836-40, E-Mail: oekomodellregion@lra-oa.bayern.de.

Spendenaktion für den neuen Rettungswagen

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
am 24.11.2024
Die Rotkreuz-Bereitschaft Oberstdorf möchte ihren fünf Jahre alten Rettungswagen durch einen neuen ersetzen. Laut Bereitschaftsleiter Kappeler ist das Fahrzeug noch in gutem Zustand.

Gerade deshalb ist jetzt aus wirtschaftlicher Sicht der günstigste Zeitpunkt für einen Wechsel, da ein ordentlicher Verkaufserlös als Grundstock für eine Ersatzbeschaffung zwingend notwendig ist. Danach bricht der Wert bedingt durch das Fahrzeugalter drastisch ein. Den dann erforderlichen Betrag aufzubringen, hält Kappeler für nicht möglich.

Für den 250.000 Euro teuren Rettungswagen startet das Rote Kreuz jetzt einen Spendenaufruf.

Überhängenden Bewuchs an Straßen und Wegen entfernen

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
am 23.11.2024
Durch überhängende Äste und Sträucher wird der Verkehr auf Gehsteigen und Fahrbahnen behindert. Gerade Gehsteige sind durch herausragende Sträucher häufig fast nicht passierbar.

Gleiches gilt für Straßen ohne Gehsteig, bei denen Sträucher oder Äste Sicht behindernd in die Fahrbahn ragen. Ebenso tragen nur gut sichtbare Verkehrszeichen zur Verkehrssicherheit bei.

Der Markt Oberstdorf als Straßenbaubehörde hat für die Sicherheit auf öffentlichen Straßen zu sorgen und die Beseitigung von evtl. Gefahren zu veranlassen. Grundstückseigentümer und Bürger des Marktes Oberstdorf werden daher dringend gebeten, den überhängenden Bewuchs zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass Verkehrszeichen gut sichtbar sind. Abgesehen von der Unzulässigkeit können Grundstückseigentümer zum Kostenersatz bei evtl. Schadensereignissen herangezogen werden.

Bürgerkarte und Mobilitätskarte Oberstdorf-Kleinwalsertal 2025

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
am 17.11.2024
Digitalisierung ist allgegenwärtig und das seit 2002 bekannte allgäuwalsercard System wird zum allgäuwalserpass System. Das Ziel: ein QR-Code für alle Fälle im Smartphone.

Was bedeutet dies für Sie als Oberstdorfer Bürgerinnen und Bürger?

Künftig wird die Bürgerkarte zum DaheimPass und die Mobilitätskarte zum Mobilpass.
Im ersten Quartal 2025 (ein genaueres Datum ist aktuell noch nicht bekannt) soll die volle Funktionalität dieser digitalen Lösung zur Verfügung stehen. Die Ausgabe der Kaufpakete / Bürgerpakete kann dann direkt, bequem von zuhause aus, aus dem AWP-System erfolgen.
Jedoch gibt es auch weiterhin wieder eine Plastikkarten-Lösung für die Menschen, die kein Smartphone nutzen können, wollen oder dürfen.

Weiteres Vorgehen

  • Vom Verkaufsstart am 25. November bis zum 31. Dezember 2024 haben Sie die Möglichkeit, ihre vorhandene Bürgerkarten wieder aufzuladen. Auch eine Neuausstellung, für die Personen, die bisher noch keine Bürgerkarte hatten, wird bis zum 31. Dezember in gewohnter Form und über das alte System erfolgen.
  • Vor Ort im Bürgerbüro wird abgefragt, wie Sie nach der Systemumstellung weiterverfahren möchten, digital im Smartphone oder via Plastikkarte.
    • Entscheiden Sie sich für die Kartenform wird Ihnen nach der Umstellung eine neue Karte (Kosten ebenfalls 5,00 €) direkt nach Hause geschickt. Diese Karte wird allerdings nicht mehr wie bisher im Bürgerbüro, sondern durch einen externen Dienstleister produziert. Die Bearbeitungsdauer wird dort bei ca. zehn Tagen liegen. Für diese Übergangszeit haben Sie die Möglichkeit einen auf Papier gedruckten QR-Code zu erhalten, um weiterhin alles nutzen zu können. Dieser Ausdruck ist zeitlich begrenzt.
    • Entscheiden Sie sich für den Pass auf dem Smartphone wird Ihnen ein Link zur Verfügung gestellt, über den Sie den Pass/QR-Code auf Ihrem Smartphone aktivieren können.
  • Wer ab 1. Januar 2025 bis zum Datum X eine Bürgerkarte / Mobilitätskarte erwerben will, erhält bis zur Umstellung einen zeitlich begrenzten Papierausdruck mit QR-Code. Gleich verhält es sich in den Fällen, wenn die eigentlich vorhandene, bereits aufgeladene Bürgerkarte vor dem Datum X verloren geht.
  • Zum Datum X werden auf Basis des neuen Systems die digitalen Pässe für das Smartphone per Mail verteilt und die Plastikkarten zugesandt.
  • Mit dem Tag der Umstellung auf die neue Software werden alle sich im Umlauf befindenden bisherigen Karten ungültig/gesperrt.
  • Alle Pässe, die nach dem Tag der Umstellung erworben werden, können direkt im Shop (Allgäu Walser App) oder die Plastikkartenlösung im Bürgerbüro beantragt werden.

Künftig kann die Bürgerkarte in bar oder mit Debitorenkarte (Bankkarte) bezahlt werden. Kreditkarten können aufgrund der hohen Gebühren nicht mehr angenommen werden.

Bürgerkarte mit Kaufpaket 2025

Das attraktive Kaufpaket beinhaltet:

Ortsbus Oberstdorf, Walserbus (alle Linien), Buslinie Oberstdorf-Tiefenbach*, Oberstdorf-Schöllang*, Oberstdorf-Birgsau* (*keine Schülerbeförderung)
* Bergbahnen Sommer 2025 (gültig ab 01.05.2025): Fellhorn, Nebelhorn, Söllereck, Kanzelwand, Walmendingerhorn, Ifen, Zaferna, Heuberg
* Naturbad Freibergsee, Moorbad Oberstdorf, Moorbad Reichenbach, Freischwimmbad Riezlern
* Heimatmuseum Oberstdorf, Walser Museum Riezlern
* Breitachklamm

Preise Kaufpaket 2025:

Kinder (Jg. 2010 - 2019)89,00 Euro
Schüler, Studenten, Azubis, Zivil-/Präsenzdienende, Behinderte mit Merkzeichen aG und Bl186,00 Euro
Senioren (Jg. 1965 und älter)234,00 Euro
Erwachsene (Jg. 1966-2009)260,00 Euro
Familienpaket I (1 Erw. + alle Kinder (bis Jg.2010))349,00 Euro
Familienpaket II (1 Erw. + alle Kinder + Schüler/innen)446,00 Euro
Familienpaket III (2 Erw. + alle Kinder (bis Jg. 2010))609,00 Euro
Familienpaket IV (2 Erw. + alle Kinder + Schüler/innen)706,00 Euro

Mobilitätskarte 2025

Die Karte ermöglicht die ganzjährige, kostengünstige Nutzung des nicht schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs im Kleinwalsertal und im Gemeindegebiet Oberstdorf (ausgenommen Bergsteigerlinie Spielmannsau).
Diese Buslinien können genutzt werden: Ortsbus Oberstdorf, Walserbus (alle Linien)*, Buslinie Oberstdorf-Tiefenbach*, Oberstdorf-Schöllang*, Oberstdorf-Birgsau* (*keine Schülerbeförderung)

Die Mobilitätskarte 2025 kostet für

Erwachsene110,00 Euro
Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Studenten55,00 Euro
Familienpaket I (1 Erwachsener + alle Kinder)165,00 Euro
Familienpaket II (2 Erwachsene + alle Kinder)275,00 Euro

Geschichte des Marktes Oberstdorf

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
am 17.11.2024
Die Geschichte des Marktes Oberstdorf ist in fünf Bänden aufgearbeitet.

Band 1 behandelt die Frühgeschichte bis zum Jahr 1500, Band 2 beleuchtet die Zeit bis zum dreißigjährigen Krieg, Band 3 das 17. und 18. Jahrhundert, Band 4 das 19. und 20. Jahrhundert. Band 5, Ein Dorf im Spiegel seiner Zeit, erzählt von den Ereignissen in den Jahren 1918 bis 1952.

Die Bände 1 bis 5 sind beim Markt Oberstdorf, Prinzregenten-Platz 1, 87561 Oberstdorf sowie im Buchhandel erhältlich.

Pauschalreisen nach Oberstdorf

Oberstdorf Isologo Oberstdorf
via Markt Oberstdorf
am 14.11.2024
Pauschalangebote gewinnen immer mehr an Attraktivität. Sie bieten den Gästen eine stressfreie und komplett organisierte Reise mit klar kalkulierbaren Kosten und einer rechtlichen Absicherung.

Außerdem profitieren Reisende von exklusiven Angeboten. Perfekt geeignet für alle, die ein Rundum-sorglos-Erlebnis suchen.

Um dies zukünftig auch den Oberstdorfer Gästen zu bieten, haben die Kurbetriebe in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Christian Brenner eine Möglichkeit geschaffen, als Reiseveranstalter aufzutreten. Hierfür wurden alle erforderlichen Rahmenbedingungen und rechtlichen Grundlagen ausgearbeitet. Dies erforderte unter Anderem den Abschluss einer Insolvenzversicherung, die Ausarbeitung der allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Erstellung eines Kooperationsvertrages.
Auch die Oberstdorfer Gastgeber profitieren, die Pauschalangebote können eine höhere Buchungsauslastung und Erweiterung des Kundenstamms bewirken. Zudem werden Gastgeber durch die Reichweite und die Marketingleistungen der Kurbetriebe noch stärker hervorgehoben.

Das erste Pauschalangebot (Winterwandern) von Tourismus Oberstdorf ist für die Zeit 11. Januar bis 23. März 2025 buchbar. Es umfasst einen Mindestaufenthalt von vier bis maximal sieben Nächten, die freie Nutzung aller Bergbahnen in Oberstdorf / Kleinwalsertal und die Busverbindung ins Kleinwalsertal.

Wasserpreise 2025

Wasserversorgung Oberstdorf Wasserversorgung Oberstdorf
via Markt Oberstdorf
am 12.11.2024
Die Wasserversorgung Oberstdorf passt die Wasserpreise zum 01.01.2025 an, um die kontinuierliche Versorgungssicherheit und Qualität des Trinkwassers für Oberstdorf und seiner Ortsteile zu gewährleisten.

In den vergangenen Jahren wurden erhebliche Investitionen getätigt um die Infrastruktur zu modernisieren. Zu den wichtigen Maßnahmen gehören aktuell der Neubau eines Brunnenhauses mit moderner Elektrotechnik und Notstromversorgung, die Erneuerung aller Strom und Steuerleitungen im Gewinnungsgebiet, die Erneuerung der UV-Anlage zur Sicherstellung bester Wasserqualität, der Bau einer zweiten Einspeiseleitung für den Markt Oberstdorf sowie die Erneuerung der Versorgungsleitung nach Tiefenbach. Diese Projekte sind unerlässlich, um den hohen Anforderungen an die Betriebssicherheit gerecht zu werden und die Bevölkerung zuverlässig mit Trinkwasser zu versorgen.

Um diese Investitionen zu finanzieren und kostendeckend arbeiten zu können, wird der Wasserpreis angepasst.
Der neue Preis beträgt ab dem 1. Januar 2,10 €/brutto pro Kubikmeter.

Die Wasserversorgung Oberstdorf bleibt der hohen Qualität des Trinkwassers und der zuverlässigen Versorgung verpflichtet. Wir danken den Bürgern für ihr Verständnis und ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser wichtigen Maßnahmen.

Meyersoygasse noch bis Jahresende gesperrt

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
am 08.11.2024
Die Meyersoygasse ist noch bis zum Jahresende 2024 für den gesamten Verkehr gesperrt. Grund sind Tiefbauarbeiten zum Bau einer zweiten Einspeiseleitung zur Sicherung der Trinkwasserversorgung. Aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit können die Arbeiten nicht bis Ende 2024 fertiggestellt werden.

Derzeit wird die Trinkwasser-Versorgungsleitung verlegt.

Ab 11. November sind die Verlegearbeiten für die Stromleitungen, Straßenbeleuchtung und Breitband sowie der Straßenbau vorgesehen.
Die Hausanschlussleitungen sollen zunächst aus dem Straßenkörper bis auf das jeweilige Grundstück gelegt werden.

Ab 25. November, abhängig von der Wetterlage, wird dann die Asphaltschicht eingebaut. Sollte das Wetter weiterhin gut sein, wird mit der Verlegung der Hausanschlussleitungen begonnen.

Für die Umsetzung der Maßnahme muss der Baustellenbereich in der Meyersoygasse für den gesamten Verkehr, also auch für Fußgänger und Radfahrer gesperrt werden.

Bürgersprechstunde

Wappen Markt Oberstdorf Markt Oberstdorf
am 08.11.2024
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