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Wildschadensmeldung bis 1. Mai
Für Schäden im Wald, die das Schalenwild (Reh-, Rot- und Gamswild) während des Winters 2024/2025 verursacht hat, ist der 1. Mai ein wichtiges Datum. Bis dahin sollten betroffene Waldbesitzer ihre Schäden bei der Gemeinde schriftlich melden.