Die Zweitwohnungssteuer ist eine gemeindliche Aufwandsteuer für das Halten einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung. Rechtsgrundlage ist die Zweitwohnungssteuersatzung des Marktes Oberstdorf.
Zweitwohnungssteuerpflichtig ist jede Person, die im Gemeindegebiet des Marktes Oberstdorf eine Wohnung neben seinem Hauptwohnsitz innehat. Die Zweitwohnung ist innerhalb eines Monats ab Beginn des Mietzeitraums bzw. ab Eigentumsübergang beim Markt Oberstdorf Steuer- und Beitragswesen anzumelden und eine „Erklärung zur Veranlagung der Zweitwohnungssteuer“ abzugeben.
Die Zweitwohnungssteuer ist jährlich zum 1. Juli zu begleichen. Bitte beachten Sie: Sie erhalten nur einmal einen Zweitwohnungssteuerbescheid, der dann für die Folgejahre fort gilt. Eine gesonderte Zahlungserinnerung ergeht nicht.
Sollten sich Änderungen bei der für die Steuer maßgeblichen Verhältnisse ergeben, ist der Inhaber der Zweitwohnung verpflichtet, dies unverzüglich dem Steueramt mitzuteilen.
Grundsteuer, Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer
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