Der Fremdenverkehrsbeitrag ist ein kommunaler Beitrag zur Förderung des Fremdenverkehrs im Gemeindegebiet des Marktes Oberstdorf. Rechtsgrundlage ist die Fremdenverkehrsbeitragssatzung des Marktes Oberstdorf.
Der Fremdenverkehrsbeitrag dient neben dem Kurbeitrag der Abgeltung der von der Gemeinde für die Förderung des Fremdenverkehrs gemachten Aufwendungen. Mit der Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags soll ein Teil dieser besonderen Aufwendungen abgedeckt werden. Sie umfassen die Investitionen und die laufenden gemeindlichen Ausgaben für die umfangreiche touristische Infrastruktur im Markt Oberstdorf.
Beitragspflichtig sind alle selbstständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, die entweder einen direkten Vorteil aus dem Fremdenverkehr ziehen (die Geschäfte direkt mit Touristen machen), oder die einen indirekten Vorteil aus dem Fremdenverkehr ziehen (die Geschäfte mit den Personen machen, die Einnahmen direkt aus den Touristen erzielen).
Fremdenverkehrsbeitrag, Gewerbesteuer
Prinzregenten-Platz 1