Herstellungsbeiträge Entwässerung und Wasserversorgung (Baukostenzuschuss)
Herstellungsbeiträge Entwässerung
Für weitere Erschließungsanlagen, insbesondere leitungsgebundene Einrichtungen wie Wasserversorgung, Entwässerung und Fernwärme können Beiträge aufgrund des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) zusammen mit einer rechtsgültigen Beitragssatzung erhoben werden.
Der Markt Oberstdorf verfügt über eine rechtsgültige Entwässerungssatzung mit daran gekoppelter Beitrags- und Gebührensatzung.
Kontakt:
Finanzverwaltung
Prinzregenten-Platz 1
87561 Oberstdorf
Herstellungsbeiträge Wasserversorgung (Baukostenzuschuss)
Für weitere Erschließungsanlagen, insbesondere leitungsgebundene Einrichtungen wie Wasserversorgung, Entwässerung und Fernwärme können Beiträge aufgrund des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) zusammen mit einer rechtsgültigen Beitragssatzung erhoben werden. Der Markt Oberstdorf, Eigenbetrieb Gemeindewerke, verfügt über eine rechtsgültige Wasserverordnung (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) mit Ergänzenden Bestimmungen.
Anmeldung für die Ausführung einer Wasseranlage
Kontakt:
Wasserversorgung Oberstdorf GmbH
Nebelhornstr. 51-53
87561 Oberstdorf
Tel.: 08322 911 0
Fax: 08322 911 198
E-Mail: info@wasserversorgung-oberstdorf.de