Pflicht zur Ummeldung innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde). Eine Wohnungsgeberbestätigung ist mitzubringen.
Wenn Sie innerhalb des Marktes Oberstdorf umziehen, haben Sie längstens 14 Tage Zeit sich umzumelden. Für die Ummeldung ist die Vorlage Ihres Personalausweises und/oder Reisepasses bzw. Ihres Nationalpasses zwingend notwendig.
Wenn weitere Familienmitglieder mit umziehen, ist die Vorlage aller Ausweise/Pässe erforderlich.
Grundsätzlich ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung notwendig.
Wenn Sie sich nicht innerhalb von 14 Tagen anmelden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Notwendige Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Personalausweis/Reisepass zum Eintrag der Anschriftänderung
Voraussetzungen
Tatsächliches Ausziehen aus der Wohnung (die Wohnung wird endgültig, mit dem Willen, sie zukünftig nicht mehr für die Zwecke des täglichen Lebens zu benutzen, verlassen) und Bezug einer neuen Wohnung innerhalb derselben Gemeinde.
Fristen
Ummeldung innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug.
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz