Musikschulgebühren
Der Markt Oberstdorf erlässt aufgrund der Artikel 23 Satz 1 i.V.m. Artikel 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung und des dazugehörigen Beschlusses des Marktgemeinderates Oberstdorf eine Gebührensatzung für die kommunale Musikschule Oberstdorf.
Die entsprechende Gebührenordnung finden Sie auf der Homepage der Musikschule