Musikschulgebühren
Der Markt Oberstdorf erlässt aufgrund der Artikel 23 Satz 1 i.V.m. Artikel 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung und des Beschlusses des Marktgemeinderates Oberstdorf vom 16.07.2009 (lfd. Nr. 2 – TOP 2) folgende Gebührensatzung für die kommunale Musikschule Oberstdorf.
Die entsprechende Gebührenordnung finden Sie zum Nachlesen im Download.
Ansprechpartner:
Herr Metzger als Leiter der Musikschule
Frau Christiane Jähn (Abrechnung)