Christiane Jähn
87561 Oberstdorf
Fax 08322 700 72 09
Mit der entsprechende Satzung zur Erhebung einer Hundesteuer können Sie sich informieren.
Entsprechende An- und Abmeldeformulare finden Sie unter Download
Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Oberstdorf folgende Satzung: Die neue Hundesteuersatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Dezember 2024 tritt die Satzung des Marktes Oberstdorf über die Erhebung der Hundesteuer vom 06.11.2018 außer Kraft.
Mit diesem Formular melden Sie Ihren Hund ab. Bitte mit Originalunterschrift beim Markt Oberstdorf abgeben.
Bitte füllen Sie dieses Formular aus und geben Sie es beim Markt Oberstdorf mit Originalunterschrift ab.
Mit diesem Formular melden Sie Ihren Hund an. Bitte mit Originalunterschrift beim Markt Oberstdorf abgeben.
Aufgrund des Art. 22 Abs. 2 und Art. 24 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und des Art. 3 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Oberstdorf eine Hundesteuersatzung.
Der Markt Oberstdorf erlässt auf Grund von Art. 18 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) i. d. F. vom 13. Dezember 1992 (BayRS 2011-2-1), zuletzt geändert durch Gesetz von 16. Dezember 1999 (GVBl. S. 521), folgende Verordnung