Die Gewerbesteuer ist eine gemeindliche Realsteuer. Sie zählt zu den klassischen Kommunalsteuern und wird auf Grundlage des Gewerbesteuergesetzes erhoben.
Sie wird auf die auf die objektive Ertragskraft von Gewerbebetrieben erhoben und ist von allen gewerblichen Betrieben i. S. d. Einkommensteuerrechts zu zahlen.
Die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer ist in zwei Verfahrensschritte aufgegliedert:
1. Finanzamt
Das Finanzamt ermittelt die Besteuerungsgrundlagen und setzt den Gewerbesteuermessbetrag für die jeweiligen Veranlagungs- und Vorauszahlungsjahre in einem Gewerbesteuermessbescheid fest.
2. Gemeinde
Die Gemeinde setzt die Gewerbesteuer fest, indem Sie den Gewerbesteuermessbetrag mit dem Gewerbesteuerhebesatz multipliziert. Die Höhe des Hebesatzes bestimmt der Gemeinderat.
Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt aktuell: 390 %
Durch diese Aufgabenteilung auf Finanzamt und Gemeinde ist es wichtig darauf zu achten, welche Behörde im Besteuerungsverfahren zuständig ist. Einwendungen, die sich zum Beispiel gegen die Berechnung des Gewerbesteuermessbetrages für die jeweiligen Veranlagungs- und Vorauszahlungsjahre richten, sind beim Finanzamt vorzubringen.
Fremdenverkehrsbeitrag, Gewerbesteuer
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