Pflicht zur Anmeldung innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde) bei Bezug einer Wohnung. Eine Wohnungsgeberbestätigung ist mitzubringen.
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Einzug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbestätigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.
Wenn Sie sich nicht innerhalb von 14 Tagen anmelden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Notwendige Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Personalausweis/Reisepass zum Eintrag der Wohnort- bzw. Anschriftänderung
Voraussetzungen
Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).
Fristen
Anmeldung innerhalb von 14 Tagen
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz