Wohnungswechsel - Umzug innerhalb derselben Gemeinde
Pflicht sich innerhalb von 14 Tagen umzumelden. Wohnungsgeberbestätigung muss vorgelegt werden.
Wenn Sie innerhalb der Marktgemeinde Oberstdorf umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen ummelden. Für die Ummeldung ist die Vorlage Ihres Personalausweises und/oder Reisepasses bzw. Ihres Nationalpasses zwingend notwendig. Sollten weitere Familienmitglieder umziehen so ist auch die Vorlage aller Ausweise/Pässe der Familienmitglieder notwendig.
Außerdem ist seit dem 01.11.2015 grundsätzlich die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung notwendig.
Wenn Sie sich nicht innerhalb von 14 Tagen ummelden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Notwendige Unterlagen
Wohnungsgeberbestätigung
Zweckmäßig: Personalausweis zur Anschriftenänderung mitbringen bzw. vorlegen, damit die Anschriftenänderung eingetragen werden kann.
Voraussetzungen
Tatsächliches Ausziehen aus der Wohnung (Wohnung wird endgültig, mit dem Willen, sie zukünftig nicht mehr für die Zwecke des täglichen Lebens zu benutzen, verlassen) und Bezug einer neuen Wohnung innerhalb derselben Gemeinde.
Fristen
Ummeldung innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug.
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz
Hilfreicher Download
Ansprechpartner
Roland Hiltensperger
87561 Oberstdorf
Fax 08322 700 74 19
Lucia Huber
87561 Oberstdorf
Fax 08322 700 74 19
Petra Hüller
87561 Oberstdorf
Fax 08322 700 74 19
Petra Jenn
87561 Oberstdorf
Fax 08322 700 74 19