Lucia Huber
87561 Oberstdorf
Fax 08322 700 74 19
Wenn Sie innerhalb des Marktes Oberstdorf umziehen, haben Sie längstens 14 Tage Zeit sich umzumelden. Für die Ummeldung ist die Vorlage Ihres Personalausweises und/oder Reisepasses bzw. Ihres Nationalpasses zwingend notwendig.
Wenn weitere Familienmitglieder mit umziehen so ist die Vorlage aller Ausweise/Pässe erforderlich.
Grundsätzlich ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung notwendig.
Die Nichteinhaltung der Frist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Wohnungsgeberbestätigung
Personalausweis/Reisepass zum Eintrag der Anschriftenänderung
Tatsächliches Ausziehen aus der Wohnung (Wohnung wird endgültig, mit dem Willen, sie zukünftig nicht mehr für die Zwecke des täglichen Lebens zu benutzen, verlassen) und Bezug einer neuen Wohnung innerhalb derselben Gemeinde.
Ummeldung innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug.
Bundesmeldegesetz