Wegzug ins Ausland bzw. Auszug aus einer Nebenwohnung

Pflicht zur persönlichen Abmeldung bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde) bei Auszug aus der Wohnung

Die persönliche Abmeldung kann durch eine volljährige Person des gemeldeten Familienverbandes (Familie) vorgenommen werden.

Bei Wegzug ins Ausland sind zur Abmeldung die deutschen Personalausweise der abzumeldenden Personen der Meldebehörde vorzulegen.

Eine Abmeldung von Amts wegen ist möglich, wenn der Pflicht zur Abmeldung nicht nachgekommen wurde.

Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird, oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.

Wer in das Ausland umzieht kann bei der Abmeldung bei der Meldebehörde seine Anschrift im Ausland hinterlassen. Die Auslandsanschrift wird im Melderegister gespeichert. In diesem Fall kann die Behörde z.B. im Zusammenhang mit Wahlen mit der Bürgerin oder dem Bürger Kontakt aufnehmen.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.

Voraussetzungen

Tatsächliches Ausziehen aus der Wohnung (Wohnung wird endgültig, mit dem Willen, sie zukünftig nicht mehr für die Verrichtungen des täglichen Lebens zu benutzen, verlassen).

Fristen

Abmelden bis spätestens 14 Tage nach dem Auszug.

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz

Ansprechpersonen

Lucia Huber

Leitung Bürgerbüro
Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf
Tel. 08322 700 74 13
Fax 08322 700 74 19
Nachricht senden

Juliana Spiegelsberger

Bürgerbüro
Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf
Tel. 08322 700 74 11
Fax 08322 700 74 19
Nachricht senden

Theresia Rödig

Bürgerbüro
Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf
Tel. 08322 700 74 14
Fax 08322 700 74 19
Nachricht senden

Adressen

Markt Oberstdorf
Prinzregenten-Platz 1
und Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf

Tel. 08322 700 7000
Fax 08322 700 7209

Öffnungszeiten

Mo, Do 
08:00-12:30 und 13:30-17:00
Di, Mi 
08:00-12:30
Freitag 
08:00-12:00
Sa, So 
geschlossen

Öffnungszeiten Marktkasse

Mo, Do 
08:00-12:30 und 13:30-16:30
Di, Mi 
08:00-12:30
Freitag 
08:00-12:00
Sa, So 
geschlossen

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