Jörg Merten
87561 Oberstdorf
Fax 08322 700 74 19
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die d...
Baustellen die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen besonders gesichert werden. Die Beschilderung zur Sicherung solcher Baust...
In Bayern sind ca. 325.000 Ehrenamtliche in rund 7800 Freiwilligen Feuerwehren und 2.500 Hauptamtliche in den 7 Berufsfeuerwehren in d...
Ziel der Gewerbeaufsicht ist es, Menschen und Sachen vor Gefahren durch Sprengstoffe, Zündmittel und pyrotechnische Gegenstände zu sch...
Eine mit Gewinnerzielung erfolgende Bewirtung ist in der Regel erlaubnispflichtig nach § 2 Abs. 1 GastG. Zuständig für die Erteilung e...
Regelungsmöglichkeiten der Gemeinden betreffend das freie Umherlaufen, sowie die Maulkorbpflicht von großen Hunden, sonstigen Hunden u...
Wenn Sie Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit anbringen wollen, müssen Sie beachten, ob eine Gemeinde dies auf besti...
Wenn Sie eine öffentliche Vergnügung veranstalten wollen, müssen Sie dies der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der...
An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträ...
Bei bestimmten leichten Vergehen, die die Allgemeinheit in der Regel wenig berühren (sog. Privatklagedelikte, z.B. Beleidigung, Sachbe...
Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen sind sofort der Polizei oder der Feuerwehr (Notruf 110 oder 112) zu melden.
Regelung über Haltung, Züchtung und Ausbildung von sogenannten Kampfhunden aufgrund der Regelungen der Art. 18, 37 und 37a Landesstraf...