Öffentliche Anschläge - Plakate

Wenn Sie Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit anbringen wollen, müssen Sie beachten, ob eine Gemeinde dies auf bestimmte Flächen beschränkt hat. Art. 28 des Bayer. Landesstraf- und Verordnungsgesetzes erlaubt den Gemeinden entsprechende Beschränkungen, sofern dies dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals dient.

Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen eine solche gemeindliche Verordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Daneben hat die Gemeinde die Möglichkeit, die Beseitigung des Anschlages zu verlangen.

Welchen Inhalt der Anschlag hat, ist dabei grundsätzlich unerheblich. Wirtschaftliche Werbung kann ebenso darunter fallen wie politische Werbung oder private Mitteilungen.

Ob Ihre Gemeinde eine entsprechende Verordnung erlassen hat und welche Beschränkungen sie enthält, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Bitte beachten Sie auch, dass je nach Art, Größe und Ort des Anschlages unter Umständen besondere weitere Einschränkungen greifen können. Dies gilt insbesondere für

Anlagen zur Wirtschaftswerbung, die unter Umständen baugenehmigungspflichtig sind,

Werbung und Propaganda, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen oder diesen beeinflussen können und daher unter Umständen untersagt sind,

Anschläge, die an oder in der Nähe eines Baudenkmals errichtet werden sollen und deshalb unter Umständen einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis bedürfen,

Anschläge, die in naturschutzrechtlich besonders geschützten Gebieten, z. B. Naturschutzgebieten, Landschaftsgebieten oder Naturparke, angebracht werden sollen und daher unter Umständen untersagt sind.

Rechtsgrundlagen

Art. 28 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG)

Ansprechpartner

Jörg Merten

Leiter Sicherheits- und Ordnungswesen
Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf
Tel. 08322 700 74 01
Fax 08322 700 74 19
Nachricht senden

Max Schedler

Sicherheits- und Ordnungswesen
Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf
Tel. 08322 700 74 02
Fax 08322 700 74 19
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Adressen

Markt Oberstdorf
Prinzregenten-Platz 1
und Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf

Tel. 08322 700 7000
Fax 08322 700 7209

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Öffnungszeiten Marktkasse

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