Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen.

Sie können es ab Ihrem 14. Lebensjahr bei der für Sie zuständigen Gemeinde beantragen oder unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de

Wird das Führungszeugnis von Ihnen zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen kann Ihnen jedoch, als Antragsteller, Einsicht in das Führungszeugnis gewährt werden.

Die Antragstellung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen. Dabei müssen Sie Ihren Pass oder Personalausweis vorlegen.

Bei schriftlicher Antragstellung ist die Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch eine siegelführende Stelle erforderlich. Weiterhin müssen Sie den Verwendungszweck für das Führungszeugnis angeben.

Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

Zum Führungszeugnis können allgemein noch folgende Erläuterungen gegeben werden:

Verurteilungen von Straftätern erscheinen außer im Bundeszentralregister auch im Führungszeugnis, das jede Person über 14 Jahre bei ihrer Meldebehörde beantragen kann. Von der Eintragung ins Führungszeugnis gibt es jedoch eine Reihe von Ausnahmen. Vorausgesetzt, im Register ist keine weitere Strafe eingetragen, wird eine Verurteilung bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe nicht ins Führungszeugnis aufgenommen (wohl dagegen ins Zentralregister, aus dem jedoch nur bestimmte Behörden Auskunft erhalten). Nicht aufgenommen werden ferner Jugendstrafen bis zu 2 Jahren, sofern sie zur Bewährung ausgesetzt sind. Auch für das Führungszeugnis gibt es Tilgungsfristen; sie sind im allgemeinen kürzer als beim Bundeszentralregister (je nach Art der Verurteilung zwischen 3 und 10 Jahren).

Gebühr13 Euro
Notwendige UnterlagenIdentitätsnachweis (Pass / Personalausweis)
VoraussetzungenVollendung des 14. Lebensjahres;
bei Geschäftsunfähigkeit ist der Antrag gegebenenfalls durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen; bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis
bei schriftlicher Antragstellung: Beglaubigte Unterschrift durch eine siegelführende Stelle
FristenBearbeitungsdauer 5 bis 7 Tage
Rechtsgrundlage§ 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

Ansprechpersonen

Lucia Huber

Leitung Bürgerbüro
Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf
Tel. 08322 700 74 13
Fax 08322 700 74 19
Nachricht senden

Juliana Spiegelsberger

Bürgerbüro
Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf
Tel. 08322 700 74 11
Fax 08322 700 74 19
Nachricht senden

Theresia Rödig

Bürgerbüro
Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf
Tel. 08322 700 74 14
Fax 08322 700 74 19
Nachricht senden

Adressen

Markt Oberstdorf
Prinzregenten-Platz 1
und Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf

Tel. 08322 700 7000
Fax 08322 700 7209

Öffnungszeiten

Mo, Do 
08:00-12:30 und 13:30-17:00
Di, Mi 
08:00-12:30
Freitag 
08:00-12:00
Sa, So 
geschlossen

Öffnungszeiten Marktkasse

Mo, Do 
08:00-12:30 und 13:30-16:30
Di, Mi 
08:00-12:30
Freitag 
08:00-12:00
Sa, So 
geschlossen

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