Lucia Huber
87561 Oberstdorf
Fax 08322 700 74 19
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Wohnungsgeber bzw. die Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Einzug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbestätigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.
Wenn Sie sich nicht innerhalb von 14 Tagen anmelden, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Bestätigung des Wohnungsgebers
Zweckmäßig: Pass bzw. Personalausweis zur Wohnort- bzw. Anschriftenänderung mitbringen bzw. vorlegen.
Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).
Anmeldung innerhalb von 14 Tagen
Bundesmeldegesetz