Wohnungswechsel - Anmeldung bei der Meldebehörde
Pflicht zur Anmeldung innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde) bei Bezug einer Wohnung. Eine Wohnungsgeberbestätigung ist mitzubringen.
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Wohnungsgeber bzw. die Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Einzug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbestätigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.
Wenn Sie sich nicht innerhalb von 14 Tagen anmelden, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Notwendige Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Zweckmäßig: Pass bzw. Personalausweis zur Wohnort- bzw. Anschriftenänderung mitbringen bzw. vorlegen.
Voraussetzungen
Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).
Fristen
Anmeldung innerhalb von 14 Tagen
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz
Ansprechpartner
Roland Hiltensperger
87561 Oberstdorf
Fax 08322 700 74 19
Lucia Huber
87561 Oberstdorf
Fax 08322 700 74 19
Petra Hüller
87561 Oberstdorf
Fax 08322 700 74 19
Petra Jenn
87561 Oberstdorf
Fax 08322 700 74 19