Gewässerunterhalt
Kiesentnahmen, Geschieberäumungen und sonstige Eingriffe in Flüsse und Bäche der Oberstdorf Täler (Trettach, Stillach und Breitach mit ihren Quell- und Seitenbächen)
Um die Pflege und die Entwicklung aller oberirdischen Gewässer im Interesse der Allgemeinheit sicherzustellen, legt das Wasserrecht jeweils einen Träger fest, der im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen hat.
Grundsätzlich sind für die Unterhaltung der Gewässer die Gemeinden zuständig, von wenigen Ausnahmen abgesehen. So obliegt die Unterhaltung an ausgebauten Wildbächen dem Wasserwirtschaftsamt Kempten in Vertretung des Freistaates Bayern. Privatpersonen (z.B. Grundstückseigentümer) dürfen grundsätzlich keine selbständigen Maßnahmen, wie beispielsweise Ufersicherungen, durchführen.
Entsprechende Maßnahmen dürfen ausschließlich nach Absprache mit dem jeweiligen Unterhaltsverpflichteten, der Flussmeisterstelle Sonthofen und der Naturschutzbehörde erfolgen. Ein besonderes Augenmerk für die Belange des Naturschutzes liegt hier auf die Gebiete in den Oberstdorfer Tälern mit hohem Schutzstatus (u.a. FFH-, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet).
Eventuell wird zusätzlich eine Gestattung durch das Landratsamt Oberallgäu erforderlich: Bei der Entnahme von festen Stoffen (Kies) handelt es sich ggf. um eine Gewässerbenutzung, bei der Umgestaltung des Gewässers und seiner Ufer um einen Ausbau des Gewässers. Für beide Fälle ist ein Antrag beim Landratsamt Oberallgäu einzureichen. Die Abgrenzung, ob es sich um eine Unterhaltungsmaßnahme, eine Gewässerbenutzung oder um einen Gewässerausbau handelt, nimmt die Flussmeisterstelle Sonthofen (Wasserwirtschaftsamt Kempten) vor.
Ihre Ansprechpartner:
Bei Maßnahmen an Flüssen und Bächen in den Oberstdorfer Tälern wenden Sie sich bitte an folgende Stellen:
- Markt Oberstdorf, Bauverwaltung (Tel. 08322 700-7513)
- Flussmeisterstelle Sonthofen/Wasserwirtschaftsamt Kempten (Tel. 08321 12 25)
- Landratsamt Oberallgäu, Naturschutz (Tel. 08321 612-0)
- Landratsamt Oberallgäu, Wasserrecht (Tel. 08321 612-0)