Akteneinsicht von Bauakten im Landratsamt Oberallgäu
Mit der Änderung des Bauantragsverfahrens zum 01. Juli 2023 kann beim Markt Oberstdorf die Vollständigkeit von Bauakten nicht mehr sicher gestellt werden. Die Akteneinsicht in Bauakten ist daher bei der Gemeinde nicht mehr möglich.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt kann weiter Akteneinsicht unter bestimmten Voraussetzungen gewähren: Bauen und Wohnen | Landratsamt Oberallgäu