Wassersatzung
Rumpfsatzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und deren Benutzung Aufgrund der Art. 23, 24 Abs.1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat der Markt Oberstdorf folgende Satzung beschlossen