Öffentliche Straßen, Plätze und Wege dürfen im Rahmen des auf dem Bestandsblatt angegebenen Nutzungszwecks von jedermann benutzt werden. In der Regel umfasst dieser Gemeingebrauch das fahren mit (Kraft-)Fahrzeugen und das Gehen.
Nicht gemeingebräuchlich ist beispielsweise das Aufstellen von Kundenstoppern, Waren- und Werbeständern, von Tischen und Stühlen, etc.
Wer öffentliche Straßen, Wege oder Plätze zu einem nicht dem Gemeingebrauch unterliegenden Zweck nutzen will, muss dafür einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis stellen [LINK]. Die Sondernutzungserlaubnis ist kostenpflichtig, die Höhe der Gebühren bemisst sich nach Art und Dauer der Sondernutzung.
Rechtsgrundlagen sind:
Liegenschaften / Mo+Mi 8-12 Uhr, Di 13-17 Uhr
Prinzregenten-Platz 1