Die Freiwilligen Feuerwehren sind Einrichtungen der Gemeinden, die die Feuerwehren aufstellen, ausrüsten und unterhalten müssen. Der Staat unterstützt die Gemeinden durch Zuschüsse und durch das umfassende Ausbildungsangebot an den drei Staatlichen Feuerwehrschulen in Würzburg, Regensburg und Geretsried.
Zu den Aufgaben der Feuerwehren gehören der klassische Brandschutz, aber auch zahlreiche technische Hifeleistungen, z.B. bei Autounfällen, Unfällen mit Gefahrstoffen und Hochwasser.
Voraussetzungen
Mitglied in einer Freiwilligen Feuerwehr kann man grundsätzlich ab 12 Jahren werden. Über die Aufnahme neuer Feuerwehrleute entscheidet in jedem Einzelfall der Kommandant der örtlichen Feuerwehr. Er prüft dabei insbesondere die körperliche und geistige Eignung des Bewerbers.
Konkrete Informationen über die Feuerwehr in Ihrem Wohnort können Sie bei Ihrer Gemeinde erhalten.
Rechtsgrundlagen
Bayerisches Feuerwehrgesetz - BayFwG
Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - AVBayFwG
Leitung Sicherheits- und Ordnungswesen
Tel. +49 8322 7007401
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