In den staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten können die Gemeinden von den Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten, einen Kurbeitrag erheben.
Die entsprechende „Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags“ finden Sie auf dieser Seite unter Downloads und unter Satzungen und Verordnungen.
Die Berechnung des Kurbeitrages wird durch die Kurbetriebe Oberstdorf erledigt. Tel. 08322/700-1101
Für Widersprüche gegen Kurbeitragsbescheide ist Ihre Ansprechpartnerin