Die Gemeinde erhält einen Grundsteuermessbetragsbescheid, der Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer bildet (sog. Grundlagenbescheid).
Es wird nach Grundsteuer A und Grundsteuer B unterschieden.
In seiner Sitzung im Oktober 2024 beschloss der Marktgemeinderat den Erlass einer Satzung zur Festsetzung der Grundsteuer Hebesätze. Die Satzung gilt ab dem 01.01.2025.
Grundsteuer A (land- und Forstwirtschaftliche Grundstücke) 160 Prozentpunkte
Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke) 495 Prozentpunkte
Zur Berechnung der Grundsteuer wird der Messbetrag mit dem entsprechenden Hebesatz multipliziert.
Grundsteuer, Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer
Prinzregenten-Platz 1