Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt, in dessen Bezirk ein Mensch verstirbt.
Das Standesamt informiert bei Beurkundung eines Sterbefalls das Nachlassgericht und das Finanzamt, die Wohnortgemeinde und das Geburtsstandesamt des Verstorbenen.
Was tun im Sterbefall?
- Arzt benachrichtigen
Tritt der Tod zuhause ein, so muss zunächst sofort ein Arzt benachrichtigt werden.
Der Mediziner stellt den Totenschein aus.
In Krankenhäusern oder Seniorenheimen veranlasst dies die zuständige Verwaltung.
- Bestattungsinstitut aussuchen und benachrichtigen
Die Überführung zum Unternehmen oder direkt in die Leichenhalle des Friedhofs übernimmt der Bestatter.
- Den Sterbefall anzeigen
Die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt erledigt in der Regel der Bestatter bzw. die Klinik oder das Heim.
Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:
- Todesbescheinigung des Arztes
- Wohnsitzbescheinigung des Einwohnermeldeamts
- Ausweis des Verstorbenen (Nachweis der Staatsangehörigkeit) und des Anzeigenden (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis über den Familienstand des Verstorbenen
bei Ledigen: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde
bei Verheirateten: beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister oder Eheurkunde
bei Geschiedenen: zusätzlich Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Vermerk der Scheidung in der Eheurkunde
bei Verwitweten: zusätzlich Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehegatten oder
Vermerk des Todes in der Eheurkunde
- War der/die Verstorbene zur Zeit des Todes Vormund, Betreuer oder hatte er/sie selbst einen Vormund oder Betreuer? Dann bringen Sie bitte die Bestallungsurkunde des Vormundschaftsgerichtes mit.