Gültigkeitsdauer des Personalausweises
ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
vorläufiger Personalausweis: 3 Monate
Gebühren (bei der Antragstellung zu entrichten)
ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,00 Euro
vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 Euro
Ausstellungsgebühr vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises kann nur im Rahmen der gleichzeitigen Beantragung und Bezahlung des endgültigen Personalausweises erfolgen!
Erhöhung der Gebühr um 13 Euro für die Beantragung eines Personalausweises bzw. vorläufigen
Personalausweises bei einer unzuständigen Behörde oder außerhalb der behördlichen Dienstzeiten.
Notwendige Unterlagen
Bei Antragstellung vor dem 16. Lebensjahr:
Fristen
Bearbeitungsdauer Personalausweis: ca. 10 Tage
Bearbeitungsdauer vorläufiger Personal: sofort möglich
Anträge von Antragstellern ohne Hauptwohnung in Oberstdorf benötigen eine längere Bearbeitungszeit.
Passabfrage über das Bürgerportal
Leitung Bürgerbüro
Tel. 08322 700 74 13
lu.huber@markt-oberstdorf.de
Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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