Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden in Oberstdorf besteuert wird.
Mit der entsprechende Satzung zur Erhebung einer Hundesteuer können Sie sich informieren. Entsprechende An- und Abmeldeformulare finden Sie unter Download
Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Oberstdorf folgende Satzung:
Die neue Hundesteuersatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Mit Ablauf des 31. Dezember 2024 tritt die Satzung des Marktes Oberstdorf über die Erhebung der Hundesteuer vom 06.11.2018 außer Kraft.
Der Markt Oberstdorf erlässt auf Grund von Art. 18 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) i. d.
F. vom 13. Dezember 1992 (BayRS 2011-2-1), zuletzt geändert durch Gesetz von 16. Dezember 1999
(GVBl. S. 521), folgende Verordnung