Zu finden im Landesportal [LINK]
Der Bebauungsplan ist unmittelbar geltendes Planungsrecht. Dieser ist beim Planen und Bauen zu beachten. [LINK]
Bezeichnung „#“
Ausgefertigt:
Bekannt gemacht:
Oder/und
Urfassung
Änderung 1 ect.
Textliche Festsetzungen