Isolierte Abweichung (Art. 63 Abs. 3 BayBO)
Wenn Sie ein für sich genommen verfahrensfreies Vorhaben (Art. 57 BayBO) durchführen wollen, aber von einer Bestimmung des Ortsrechts abweichen, benötigen Sie hierfür eine Isolierte Abweichung/Befreiung/Ausnahme.
Örtliche Vorschriften sind insbesondere:
- Bebauungspläne
- Ortsgestaltungssatzung
- Stellplatzsatzung
- Werbeanlagensatzung
Die Abweichung/Befreiung/Ausnahme ist mit dem Formular bei der Gemeinde zu beantragen: