Der Antrag auf genehmigungspflichtige Abgrabungen gem. Art. 6 Abs. 2 BayAbgrG ist mit den erforderlichen Unterlagen beim Landratsamt Oberallgäu einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie beim Landratsamt Oberallgäu
Liegt ihr Abgrabungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält, kann es genehmigungsfrei sein. Dennoch müssen die für einen Abgrabungsantrag erforderlichen Unterlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) eingereicht werden. Die Gemeinde kann jedoch binnen eines Monats nach Einreichung eine vorläufige Untersagung beantragen. Auch wenn das Vorhaben keiner Genehmigung bedarf, muss es alle zu beachtenden Vorschriften (insbesondere Ortsgestaltungssatzung) einhalten.