Der Markt Oberstdorf erlässt aufgrund Art. 81 der der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S.588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2023 (GVBl. S. 371) diese Satzung als örtliche Bauvorschrift.
Die Begründung zur Ortsgestaltungssatzung 2024 kann in der Bauverwaltung, Oberstdorf Haus, Prinzregenten-Platz 1 zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.