Bitte wenden Sie sich für die Akteneinsicht direkt an die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Oberallgäu.
Informationen zu den erforderlichen Voraussetzungen und dem genauen Vorgehen finden Sie auf der Informationsseite des Landratsamtes Oberallgäu unter Bauen und Wohnen.