Rathaustelegramm 27. April 2022

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Dieser Newsletter wurde am 27.04.2022 15:29:24 versendet
Wappen Markt Oberstdorf

[Sehr geehrter Herr Max Mustermann]

mit diesem Rathaustelegramm informiere ich Sie zur Sitzung des Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss vom 26.04.2022.

Das Gremium beriet über folgende Themen:

  • Forst; Bewirtschaftung Gemeindewald Oberstdorf 2021; Projekte 2022
  • Vollzug der Wassergesetze; Neubau der Brücke über die Stillach mit Geh- und Radweg
  • Vollzug der Wassergesetze; Ersatzneubau der Lawinengalerie in der Birgsauer Straße
  • Erneuerung Birgsauer Straße "Grüne Gasse";
    Bauleistungen Kanal- und Straßenbau; Vergaben
  • Gewerbegebiet Karweidach; Baufeldfreimachung für Erschließungsneubau; Vergabe der Entsorgungsleistungen
  • Abwasseranlage Oberstdorf; Einleitung von Niederschlagswasser in verschiedene Gewässer;
    Neubau Regenrückhaltebecken Kornau

Mit freundlichen Grüßen

Klaus King
Erster Bürgermeister

Klaus King Portrait 2

Forst
Bewirtschaftung Gemeindewald Oberstdorf 2021
Projekte 2022
Die Vertreter des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten berichteten über die Tätigkeiten im Gemeindewald und insbesondere zu den Schutzwaldsanierungsgebieten im Stillachtal.
Der positive Haushaltsabschluss für das Jahr 2021 ist im Wesentlichen auf eine hohe Fördersumme des Bundes für Waldbesitzer zurückzuführen. Die derzeit steigende Holzpreise stimmen die Förster zuversichtlich für die Erlöse aus dem Holzverkauf für das Jahr 2022.
Eine kontinuierliche Herausforderung ist die Sanierung des Schutzwaldes oberhalb von Gebäuden und Gemeindestraßen. Für die Sanierung erhält die Gemeinde weiterhin finanzielle und personelle Unterstützung vom AELF. Des Weiteren wird dieses Jahr ein neuer Forstwirtschaftsplan erstellt, der die Betriebsplanung für den Gemeindewald für die nächsten 20 Jahre festlegt.

Neubau der Brücke über die Stillach mit Geh- und Radweg
Der Landkreis Oberallgäu stellte Antrag auf die wasserrechtliche Genehmigung des Neubaus der Brücke der OA 4 über die Stillach mit angebautem Geh- und Radweg. Gleichzeitig wird die Anhebung des Geh- und Radweges westlich der Kreisstraße im Zufahrtsbereich der Fußgängerunterführung beantragt.

Anlass für den Neubau ist die Brücken-Hauptprüfung für die benachbarte gemeindliche Radwegbrücke aus dem Jahr 2018 mit der Zustandsnote 4. Deshalb wird nun eine Ersatzneubau für die Stillachbrücke geplant und der Geh- und Radweg entlang der Kreisstraße geführt. Die als Radweg genutzte benachbarte Brücke soll rückgebaut werden. Mit der Anhebung des Geh- und Radweges westlich der Kreisstraße soll vermieden werden, dass zumindest bei kleinen Niederschlags­ereignissen Wasser aus dem bestehenden Graben in die Unterführung läuft.
Der Neubau erfolgt lage-identisch mit der alten Brücke. Für die Angliederung des Geh- und Radweges muss die Brücke um ca. 2,5 m verbreitert werden. Zur temporären Verkehrsführung wird mit 8 m Abstand westlich der bestehenden Brücke eine Behelfsbrücke mit entsprechender Anbindung errichtet. Über diese wird der Verkehr einspurig an der Baustelle vorbeigeführt.

Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2023 vorgesehen. Die Rodungen sollen bereits im Winter 22/23 erfolgen. Insgesamt wird eine Bauzeit von 8 bis 9 Monaten veranschlagt. Damit wird während der ganzen Sommersaison 2023 die Haupteinfallstraße nach Oberstdorf nur einspurig befahrbar sein. Der Verkehr soll mittels einer temporären Lichtsignalanlage gelenkt werden.

Das Gremium erteilte das gemeindliche Einvernehmen für den wasserrechtlichen Antrag „Neubau der Brücke OA 4 über die Stillach mit angebautem Geh- und Radweg“ unter der Maßgabe der Zustimmung der zuständigen Fachbehörden. Zudem ist die Wegeführung für den Rad- und Fußverkehr während der Bauzeit des nordwestlichen Radwegs darzustellen und zeitlich zu minimieren.

Ersatzneubau der Lawinengalerie in der Birgsauer Straße
Für den Ersatzneubau der südlichen Lawinengalerie wurde der Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung vorgelegt.
Im Antrag wurden Auswirkungen auf oberirdische Gewässer und Grundwasser identifiziert und Maßnahmen zur deren Vermeidung definiert:

- Auftreten von Schicht- und Hangzugwasser nach langanhaltenden Niederschlags­ereignissen: Während der Bauzeit wird das Wasser durch geeignete Maßnahmen über die Straße in die Stillach umgeleitet.
- Eintrag schädlicher Substanzen in Gewässer/ Grundwasser: Zur Verwendung kommen nur Fahrzeuge, Baumaschinen und Geräte, die in einem technisch einwandfreien, sauberen, öl- und treibstoffsicheren Zustand sind und mit biologisch schnell abbaubarem Hydrauliköl betrieben werden. Maschinen und Geräte werden nicht im oder am Gewässer betankt. Wassergefährdende Stoffe werden gemäß dem aktuellen Stand der Technik gelagert.
- Eintrag von Trümmern während des Abbruchs in die Stillach: Der Abbruch wird so durchgeführt, dass die Trümmer direkt am Abbruchort zu liegen kommen. Sollten trotzdem Trümmer ins Flussbett gelangen, werden diese sofort vollständig entfernt und sachgerecht entsorgt.

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschloss, dem wasserrechtlichen Antrag für den Ersatzneubau der südlichen Lawinengalerie Birgsauer Straße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.


Erneuerung Birgsauer Straße "Grüne Gasse"; Bauleistungen Kanal- und Straßenbau
Im Rahmen der Bauausführung sind Leistungen im Kanal- und Straßenbau angefallen, die nicht im Leistungsverzeichnis berücksichtigt waren:

- Ausführung der Pflasterflächen am Abzweig Scheibenstraße in Granit-Großpflaster .
- Die alte Asphaltbelages wurde in drei Bauabschnitten abgefräst und die Kiesfahrbahn gewässert.
- Mülltonnentransport während der Vollsperrung
- Anstelle des Anschlussschachts musste ein provisorischer Anschluss an den Bestandskanal hergestellt werden.

Das Gremium vergab den Auftrag für die Nachtragsleistungen zum Preis von rund 80.000 Euro brutto an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter.

Vergabe von Nachträgen für die Entsorgung von Bodenaushub:
Im Rahmen der abschließenden Bauarbeiten fiel Material aus Kanalgräben und dem alten Straßenaufbau an.
Die Aufträge für die Entsorgung vergab der Bauausschuss an die wirtschaftlich günstigsten Anbieter zum Preis von rund 65.000 Euro.

Gewerbegebiet Karweidach;
Baufeldfreimachung für Erschließungsneubau; Vergabe Entsorgungsleistungen

Das Gremium beschloss am 09.12.2021 die Vergabe der Planungsleistungen zur Umsetzung der Erschließungseinrichtungen im Gewerbegebiet Karweidach.
Das Ausschreibungsergebnis zur baulichen Umsetzung der Erschließungseinrichtungen soll nach Submission dem Ausschuss am 12.05.2022 zur Vergabeentscheidung vorgelegt werden. Der Ausführungszeitraum wurde zwischen 16.05.2022 und 12.08.2022 festgelegt. Die abschließende Asphaltverschleißschicht soll im Herbst 2023 aufgebracht werden.
Auf den Flächen lagern noch Aushübe, die vor Baubeginn entsorgt werden müssen. Das Material wurde sortiert und beprobt.

Die Entsorgung des gelagerten Materials vergab das Gremium an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter zum Preis von rund 167.000 Euro brutto.

Abwasseranlage Oberstdorf;
Einleitung von Niederschlagswasser in verschiedene Gewässer; Neubau Regenrückhaltebecken Kornau

Der Markt Oberstdorf betreibt die Abwasseranlage im Ortsteil Kornau im Trennsystem. Das Schmutzwasser wird der Kläranlage in Seifen zugeführt. Das Oberflächenwasser wird in ein Gewässer eingeleitet. Der Einleitungspunkt des Regenwasserkanals wird dem Kornauer Bach zugeführt. Die Einleitung wurde mit Bescheid vom 06.08.2004 wasserrechtlich genehmigt.

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschloss die vom Landratsamtes Oberallgäu geforderte bauliche Umsetzung eines Regenrückhaltebeckens fristgerecht zum 31.12.2022. Das Bauwerk soll auf privater Flur erstellt und einschließlich Zu- und Ableitungskanäle dinglich gesichert werden.
Das Gremium vergab die weiteren Planungsleistungen sowie die Bauüberwachung. .

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Wartungsarbeiten an der Telefonanlage

Am Freitag, 29. April, werden Wartungsarbeiten an der Telefonanlage durchgeführt.
Das Verwaltungsgebäude am Bahnhofplatz mit Ordnungsamt und Bürgerbüro ist daher von 10.30 bis voraussichtlich 11.30 Uhr telefonisch nicht erreichbar.
Wir bitten um Verständnis.
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