Aufstellung der Vorschlagslisten für die Schöffenwahl 2019 bis 2023
Ehrenamtliche Schöffen und Jugendschöffen gesucht. Aufstellung der Vorschlagslisten für die Schöffenwahl 2018
Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde wieder Personen, die am Amtsgericht Sonthofen und Landgericht Kempten als ehrenamtliche Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen
des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.schoeffenwahl.de