Mit diesem Rathaustelegramm informiert Sie der Markt Oberstdorf zur Sitzung des Marktgemeinderats vom 29.01.2026.
"Zukunftsbild Oberstdorf" Erstellung eines Leitbildes für den Lebens- und Urlaubsraum der Destination Oberstdorf; Sachstand
Das Zukunftsbild Oberstdorf befindet sich aktuell in der Umsetzungsplanung. Strukturen, Inhalte und Vorgehensweisen werden vorbereitet, die eine spätere Umsetzung des Zukunftsbildes ermöglichen.
- Verankerung des Zukunftsbildes – Aufbau eines Zukunftsrats
Dauerhafte Begleitung und Weiterentwicklung des Zukunftsbilds. Dazu wird ein Modell für einen Zukunftsrat erarbeitet.
- Kommunikation und Information zum Zukunftsbild
Gezielte Weiterentwicklung mit dem Ziel, das Zukunftsbild für Bürgerinnen und Bürger verständlich, zugänglich und transparent zu machen.
- Inhaltliche Konkretisierung der Erfolgsmuster
Die konkretisierten Erfolgsmuster werden für spätere Priorisierungs- und Umsetzungsentscheidungen in Empfehlungen und Projekte überführt.
Arbeitsweise und Beteiligung
Zu allen drei Themen wurden Arbeitsgruppen eingerichtet und auch die Projektgruppe Zukunftsbild trifft sich weiterhin regelmäßig. Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen werden dort vorgestellt, eingeordnet und diskutiert. Die Projektgruppe dient damit als Ort für Information, Austausch und Rückkopplung.
Wer Interesse hat sich einzubringen oder mehr über die Arbeit der Projekt- und Arbeitsgruppen zu erfahren, meldet sich bitte unter zukunftsbild@oberstdorf.de.
Erlass einer Ladenschlussverordnung zur Öffnung der Verkaufsstellen und Geschäfte
Der Marktgemeinderat beschloss den Erlass der Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen anlässlich der Veranstaltungen:
- Oberstdorfer Eiszeit, 08.02.2026, 13 bis 18 Uhr
- Oberstdorfer Fotogipfel, 21.06.2026, 13 bis 18 Uhr
- 2. Oberstdorfer Traditionsnachmittag, 03.10.2026, 13 bis 18 Uhr
Ersatzbeschaffung Mannschaftstransportwagen (MTW)
Am 20.02.2025 beschloss der Marktgemeinderat, für die Feuerwehr Oberstdorf als Ersatz für das 2011 gekaufte Fahrzeug, das nicht mehr den notwendigen Anforderungen entspricht, einen neuen Mannschaftstransportwagen (MTW) zu beschaffen.
Das Fahrzeug entspricht den Vorgaben des Feuerwehrbedarfsplans und den geänderten Anforderungen an den Fahrzeugbestand. Die Ersatzbeschaffung ist für die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Oberstdorf erforderlich.
Nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides wurde die öffentliche Ausschreibung durch die Stadt Sonthofen im Rahmen einer Sammelbestellung für insgesamt vier baugleiche Fahrzeuge durchgeführt. Dadurch konnten die Kosten optimiert und ein um 10 % höherer Staatszuschuss generiert werden.
Der Auftrag für das Oberstdorfer Fahrzeug wurde an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben (Gesamtkosten rund 116.000 €). Nach Abzug der bewilligten Zuwendungen verbleibt beim Markt Oberstdorf ein Betrag von rund 93.000 €.
Das Fahrzeug wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2027 in Dienst gestellt. Das vorhandene Fahrzeug wird an die Freiwillige Feuerwehr Tiefenbach als Mannschaftstransportwagen (MTW) übergeben und ersetzt dort den MTW Baujahr 1995.
Ersatzbeschaffung Schlauchpflegeeinrichtung
Der Marktgemeinderat beschloss die Ersatzbeschaffung einer Schlauchpflegeeinrichtung für das Feuerwehrgerätehaus Oberstdorf als vollautomatische Kompaktanlage.
Die Ersatzbeschaffung ist dringend notwendig, da die bestehende Anlage aus den 1970er Jahren den Sicherheitsvorschriften nicht mehr entspricht. Die Anlage wird so ausgerichtet, dass sie gegebenenfalls auch in einem neu zu errichteten Feuerwehrgerätehaus untergebracht werden kann.
Die Kosten für die Anlage betragen rund 90.000,00 € und werden mit 28.340,00 € gefördert.
Der Marktgemeinderat beschloss die Maßnahme und ermächtigte den Ersten Bürgermeister den Auftrag zu vergeben, sobald der Zuwendungsbescheid in der erwarteten Höhe vorliegt.
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Kommunalwahlen am 8. März
In Bayern finden am Sonntag, 8. März 2026, die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. Die Oberstdorfer Bürgerinnen und Bürger wählen für die nächsten sechs Jahre den Ersten Bürgermeister sowie zwanzig Gemeinderäte, für den Landkreis Oberallgäu den Landrat und sechzig Kreisräte.
Weitere Informationen auf der Homepage des Marktes Oberstdorf
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Grundsteuer - Pflicht zur Anzeige von Änderungen
Grundstückseigentümer sind gesetzlich dazu verpflichtet, Änderungen am Grundbesitz bis 31.03. des Folgejahres dem Finanzamt mitzuteilen.
Weitere Informationen auf der Homepage des Marktes Oberstdorf