Heini Klopfer Skiflugschanze;
Nutzung der Teamcontainer durch die Skisport- und Veranstaltungs GmbH; Gestaltungsvorschlag Containerverkleidung
Bereits im Oktober 2016 beschloss der Marktgemeinderat, dass 35 Teamcontainer im Rahmen der Generalsanierung der Skiflugschanze angeschafft werden. Die Teamcontainer stehen der SVG für die Nutzung bei diversen Sportveranstaltungen zur Verfügung. Eine Nutzung der Container für den laufenden Trainingsbetrieb und somit das Aufstellen im Bereich Langlaufstadion und Erdinger Arena ist nur möglich, wenn diese ansprechend gestaltet werden.
Am 25. April 2017 nahm der Marktgemeinderat den Gestaltungsvorschlag der SVG zustimmend zur Kenntnis und beschloss eine testweise ganzjährige Aufstellung der Container im Ried und in der Erdinger Arena vorbehaltlich einer Ortsbesichtigung.
Nach der nun erfolgten Besichtigung stimmte das Gremium für die Aufstellung der 13 Container im Langlaufstadion Ried der Variante „Schneiteich“ zu. Die Container werden dabei am nördlichen Rand des Schneiteichs situiert und mit bedrucktem Mesh-Gewebe verkleidet. Ergänzend dazu sollen die vorhandenen Materialcontainer an den Zaun des Schneiteichs versetzt und entsprechend mitverkleidet werden. Die bestehenden Doppelcontainer sollen ebenfalls verkleidet werden, um ein einheitliches Bild zu erreichen.
Die Gestattung für die Aufstellung der Container im Langlaufstadion Ried und in der Erdinger Arena ist auf ein Jahr befristet.
Generalsanierung Heini Klopfer Skiflugschanze; Auftragsvergaben
Den Auftrag für die Stahl- und Metallbauarbeiten Los 2 Schrägaufzug vergab das Gremium an die Firma Metallbau Boxler, Oberstdorf zum Angebotspreis von 62.237 Euro netto.
Der Marktgemeinderat beschloss die Weiterbeauftragung des Unternehmens nps Bauprojektmanagement GmbH, Ulm, zum Pauschalpreis von netto 42.500 Euro, zzgl. 5 Prozent Nebenkosten.
Die Weiterbeauftragung ist erforderlich aufgrund der längeren Bauzeit und der momentan entscheidenden Phasen, wie der Schlussabrechnungen der Gewerke, Durchsetzung einer möglichen Nachförderung bei Bund und Land, Vorbereitung der Erstellung des Verwendungsnachweises sowie schnellstmöglicher Beginn des touristischen Betriebes.
Flurneuordnung Schöllang II; Gemeindegrenzänderung Markt Oberstdorf - Gemeinde Fischen
In der Flurneuordnung Schöllang II soll die Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Fischen und dem Markt Oberstdorf im Bereich Burgegg der neuen Feldeinteilung angepasst und auf örtlich erkennbare Grenzen gelegt werden. Nach dem Vorschlag des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft Schöllang II gleichen sich die Flächenab- und -zugänge nahezu aus. Es ergibt sich eine Flächenmehrung beim Markt Oberstdorf von +0,036 ha, entsprechend die Flächenminderung bei der Gemeinde Fischen.
Der Marktgemeinderat stimmt der beabsichtigten Gemeindegrenzänderung zu.
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