Feuerwehren Oberstdorf und Ortsteile;
Erstellen eines Feuerwehrbedarfsplanes;
Auftragsvergabe
Der Marktgemeinderat vergab den Auftrag zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans für den Markt Oberstdorf und seine Feuerwehren an Herrn Dipl.-Ing. Stephan Rudolph zum Angebotspreis von pauschal 12.000 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.
Dies ist der zweite Schritt der vom Marktgemeinderat im Juli 2016 beschlossenen zweistufigen Vorgehensweise, die mit der sicherheitstechnischen Beurteilung des Feuerwehrgerätehauses Oberstdorf begonnen hatte. An die sich daraus ergebenden Maßnahmen, die inzwischen in Absprache mit der Feuerwehr Oberstdorf sowie dem Unfallversicherungsträger und der Betriebsärztin umgesetzt worden sind, schließt sich nunmehr der Feuerwehrbedarfsplan an. Dieser umfasst die Feuerwehren in Oberstdorf und den Ortsteilen.
Inhalt sind die Durchführung einer Risiko- und Gefährdungsanalyse im Gemeindegebiet zur Bestimmung der Schutzziele und der sich daraus ergebenden Anforderungen an die Ausstattung der Feuerwehren, die Anforderungen an die Löschwasserversorgung und die Standortplanung und Dimensionierung der Gerätehäuser.
Für die Planung, mit der im Juni 2017 begonnen werden soll, wird ein Zeitraum von ca. neun Monaten veranschlagt.
FIS Nordische Skiweltmeisterschaft 2021 Oberstdorf;
Entsendung der Vertreter des Marktes in den Aufsichtsrat der FIS Nordische Ski WM 2021 Oberstdorf/Allgäu GmbH
Der Markt entsendet vier Personen in den Aufsichtsrat des Unternehmens FIS Nordische Ski WM 2021 Oberstdorf/Allgäu GmbH. Aufgabe der Gesellschaft ist die Organisation und Durchführung der Nordischen Ski WM. In der Sitzung benannte das Gremium folgende Mitglieder des Gemeinderats in den Aufsichtsrat: 1. Bürgermeister Mies, 2. Bürgermeister Sehrwind, Gemeinderat und Sportreferent Titzler, Gemeinderat Weiler.
Vollzug der Wassergesetze;
Errichtung der Wasserkraftanlage Oberau – Stellungnahme des Marktes Oberstdorf zur 2. Tektur vom 05.12.2016
Im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens für das Projekt muss der Markt eine Stellunganhme als Träger öffentlicher Belange abgeben. Hierzu entschied der
Marktgemeinderat, dem Kraftwerksprojekt „Oberau“ unter folgenden Auflagen das Einvernehmen zu erteilen:
• Die zuständigen Fachbehörden erteilen alle naturschutzrechtlichen Erlaubnisse.
• Eine gesicherte Erschließung ist rechtlich abgesichert nachzuweisen.
• Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass die geplante Wasserkraftanlage auf die Grundwasserverhältnisse im Gewinnungsgebiet des Trinkwassers am Christlessee keine Beeinträchtigung hat.
• Die Auflagen seitens der Wasserversorgung Oberstdorf GmbH sind zu beachten.
Die Beratung im Marktgemeinderat wurde notwendig, da der Bauausschuss in der Sitzung vom 31.01.2017 den Beschlussvorschlag zur Tektur 2 des Wasserkraftwerks Oberau abgelehnt hat. Zuvor hatte der Ausschuss im Dezember 2015 das Einvernehmen erklärt.
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