Sozialer Wohnungsbau Trettachkanal
Mit der Realisierung des Kraftwerksneubau Illerurprung wird eine ca. 10.000 m² große Fläche entlang des alten Triebwerkkanals des Trettachkraftwerkes frei für eine Folgenutzung.
Im Flächennutzungsplan ist auf dieser Fläche neben der Kraftwerksnutzung nachrichtlich eine Straßenplanung ausgewiesen. Hierfür gibt es aus dem Jahre 2003 eine Vorplanung für einen Straßentunnel als östliche Ortsumfahrung parallel zu einer Druckrohrleitung.
Ein anderer Planungsansatz ist die Entwicklung der frei werdenden Flächen für den Wohnungsbau. Die angrenzenden Flächen sind bereits mit Geschosswohnungsbau bebaut.
Die Gesamtfläche hat eine Länge von ca. 340 m. Die Grundstücksbreiten belaufen sich auf 19 m bis 48 m. Auf Grund des Zuschnittes ergibt sich, dass nicht die Gesamtfläche für den Geschosswohnungsbau geeignet ist. Das Grundstück schließt nur im Norden an eine öffentliche Verkehrsfläche an.
Die Bebaubarkeit muss über einen städtebaulichen Entwurf geklärt werden. Im Anschluss erfolgt dann die Schaffung des Baurechts über ein Bauleitplanverfahren. Die Kosten für die Entwicklungs- und Bauleitplanung betragen rund 47.000 Euro.
Für den Ankauf des Grundstückes wurde vom jetzigen Eigentümer, der Energieversorgung Oberstdorf, ein Wertgutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis liegt noch nicht vor.
Der Marktgemeinderat beschloss, dass auf den Grundstücksflächen Trettachkanal Wohnbauflächen entwickelt werden sollen. Es ist vorgesehen in diesem Bereich geförderten Wohnungsbau nach der kommunalen Wohnungsbauförderung (2. Säule Wohnungspakt Bayern) zu errichten.
Für die Planungskosten der Baulandentwicklung soll ein Förderantrag gestellt werden.
Generalsanierung Heini Klopfer Skiflugschanze;
Auftragsvergaben
Den Auftrag für die Zaunanlage Schrägaufzug vergab das Gemium an die Zaunteam Allgäu GmbH & Co.KG, Unterjoch, zum Nebenangebotspreis von netto 97.482 Euro.
Der Auftrag Beschichtungsarbeiten ging an die Dobler GmbH & Co.KG, Kaufbeuren, zum Angebotspreis von netto 17.830 Euro.
Gewährung eines Kassenkredites des Marktes Oberstdorf an seinen Eigenbetrieb Sportstätten
Für den Bau der Skiflugschanze werden zeitnah die Auszahlungen der Zuschüsse von Bund und Land erwartet. Um die Liquidität der Sportstätten zwischenzeitlich zu sichern, gewährt der Markt seinem Eigenbetrieb Sportstätten einen Kassenkredit (gemeindeinterner Kontokorrentkredit) in Höhe von 3.500.000 Euro. Die anfallenden Kosten sind dem Markt zu erstatten. Der Kredit ist bei Liquidität der Sportstätten an den Markt Oberstdorf zurückzuzahlen.
Neubau Busbahnhof/Mobilitätszentrum Oberstdorf; Auftragsvergabe für die Planungsleistungen
Für die weiteren Planungsleistungen zum Neubau Busbahnhof/Mobilitätszentrum Oberstdorf wird der 1. Preisträger die Architekten Fischer & Gibbesch Architekten GbR aus Sonthofen, zusammen mit dem Ingenieurbüro Schneider & Theisen GmbH Ingenieurbüro für Bauwesen aus Sonthofen, bis zur Leistungsphase 5 HOAI beauftragt.
Bei der weiteren Planung ist unter anderem die Angemessenheit des Daches, in Bezug auf Kosten und Erfordernis, zu prüfen. Auch auf die Aufenthaltsqualität im Bereich des Busbahnhofes soll bei der Gestaltung besonders geachtet werden.
Vollzug des Ladenschlussgesetzes; Erlass einer Verordnung über den Ladenschluss im Markt Oberstdorf für das Jahr 2017 (Ladenschlussverordnung)
Mit dem Beschluss des Marktgemeinderats können Verkaufsstellen und Geschäfte in Oberstdorf an bestimmten Tagen von 12 bis 17 Uhr öffnen:
"Frühlingsfest" am Sonntag, 30.04.2017
"Oberstdorfer Eiszeit" am Sonntag, 29.01.2017
"Oberstdorfer Fotogipfel" am Sonntag, 11.06.2017
"Kleinkunsttage" am Sonntag, 03.09.2017
Festsetzung der Kanaleinleitungsgebühren für die Jahre 2017 und 2018
Der Marktgemeinderat beschloss eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Oberstdorf vom 15.12.1992. Darin wird festgelegt, dass die Gebühr pro Kubikmeter Abwasser um 10 Cent auf 2,50 Euro gesenkt wird.
Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand gemäß der Neuregelung in §2 b UStG; Abgabe einer Optionserklärung nach § 2 Abs. 3 UStG
Das Gremium beauftragte den Ersten Bürgermeister gegenüber dem zuständigen Finanzamt zu erklären, dass für die zukünftigen Leistungen das Marktes Oberstdorf die gleiche umsatzsteuerliche Sachbehandlung wie bisher erfolgen soll.
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