Rathaustelegramm 14. Oktober 2016

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Dieser Newsletter wurde am 17.10.2016 15:11:35 versendet
Oberstdorfer Wappen

[Sehr geehrter Herr Max Mustermann]

mit diesem Rathaustelegramm informiere ich Sie über die Sitzungen des Marktgemeinderates vom 6. Oktober 2016 und des Bauausschusses vom 13. Oktober 2016.

Mit freundlichen Grüßen

Laurent O. Mies
1. Bürgermeister

1200

Marktgemeinderatssitzung vom 6. Oktober:

Generalsanierung Heini Klopfer Skiflugschanze; Auftragsvergaben

Der Marktgemeinderat beschloss, den Auftrag Los 1 Dachabdichtung an die Firma Müller + Duscher GmbH, München, zum Angebotspreis von netto 118.806 Euro zu vergeben.

Die Arbeiten Los 2 Spenglerarbeiten beauftragte das Gremium an Alfred Steiner GmbH, Oberstdorf, zum Angebotspreis von netto Euro 89.047 Euro.

Bauausschusssitzung vom 13. Oktober:

Bebauungsplan für die Grundstücke im Bereich des Hochfeichter-Areals zwischen der Sonthofener Straße und dem ehemaligen Postgebäude; Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
Das Gremium lehnte die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes „Hochfeichterareal“ und damit auch die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes ab.

Bauvoranfrage auf Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Tiefgarage und Stellplatzanlage, Sonthofener Straße zwischen P3 und Holzofen-Bäckerei
Der Bauherr plant eine zweigeschossige Tiefgarage, darüber soll ein Lebensmittelmarkt errichtet werden.
Der Bauausschuss beschloss, der Bauvoranfrage für das Bauvorhaben der Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit Tiefgarage und Stellplatzanlage die Zustimmung zu verweigern.

Vollzug der Wassergesetze;
Errichtung einer Wasserkraftanlage an der Trettach
Das Gremium beriet über die Pläne zur Errichtung einer Wasserkraftanlage „Illerursprung“.
Derzeit läuft das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren, das vom Landratsamt Oberallgäu durchgeführt wird. In der Zeit vom 25.08. bis 29.09.2016 konnten die Planunterlagen im Bauamt des Marktes eingesehen werden. Es sind keine Einwände erhoben worden.
Durch den Neubau soll die bestehende Wasserkraftanlage „Trettach II“ aus dem Jahr 1929 ersetzt werden. Die Ausleitung des Triebwassers erfolgt dann nicht mehr über den bestehenden Triebwerkskanal, sondern in einem Rohr, das bis in Iller verlegt werden soll, wo künftig das neue Turbinenhaus geplant ist.
Bisher werden 4 Mio. kWh Strom im Jahr erzeugt. Die neue Wasserkraftanlage soll 6,1 Mio. kWh Strom im Jahr erzeugen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Der Bauausschuss hat die Zustimmung des Marktes Oberstdorf mit folgenden Auflagen erteilt:
• Die Liste der Minimierungsmaßnahmen aus der Umweltverträglichkeitsstudie wird in den Bescheid mit aufgenommen.
• Als Restwasser wird für die „Wintermonate Oktober bis März 800 l/s“ und für die „Sommermonate April bis September 800 l/s plus 15 % des Zuflusses, mindestens aber 1.800 l/s“ festgelegt.
• Die Auflagen aus dem noch zu erstellenden Geotechnischen Gutachten sind zu beachten.

Konzeptvorstellung Masterplan barrierefreies Oberstdorf
Im Rahmen des Ortsmanagements wurde eine Bestandserfassung der barrierefreien Zugänglichkeit der Geschäfte und Lokale im Ortskern durchgeführt. Daraus ergibt sich ein Handlungsbedarf für einen barrierefreien Einkaufs- und Urlaubsort. Unter Einbeziehung des öffentlichen Raumes soll jetzt ein Masterplan "Barrierefreies Oberstdorf" erstellt werden.
Die Mitglieder des Ausschusses beschlossen, dass hierfür Städtebaufördermittel bei der Regierung von Schwaben beantragt werden sollen. Nach der Bewilligung der Fördermittel soll ein Planungsbüro mit der Erstellung eines Masterplanes für ein barrierefreies Oberstdorf beauftragt werden.
Zusätzlich wird ein Förderprogramm für private Maßnahmen erarbeitet. Damit wird es künftig möglich sein, auch Zugänge von Geschäften barrierefrei umzubauen.

Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms
Viele Aspekte des menschlichen Lebens beanspruchen Raum. So werden Flächen etwa für neue Gewerbegebiete, den Ausbau des Straßen- und Eisenbahnnetzes oder Vorhaben des Tourismus benötigt. Die Landesentwicklung trägt dazu bei, die Nutzungsansprüche optimal zu koordinieren. Berücksichtigt werden dabei auch die Bedürfnisse nachfolgender Generationen. Gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern sind das Leitziel des Landesentwicklungsprogramms.
Die Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 22. August 2013 legt eine Fortschreibung fest. An der Einstufung von Oberstdorf ändert sich nichts.
Der Bauausschuss nahm Kenntnis vom Entwurf der Fortschreibung des LEP 2013 und beschloss folgende Anregungen vorzubringen:
• Bei den Erleichterungen zum Anbindegebot bei überörtlich raumbedeutsamen Freizeitanlagen, dem Tourismus dienenden Einrichtungen oder Beherbergungsbetrieben sollte geprüft werden, ob die Verpflichtung zur interkommunalen Abstimmung mit den direkt benachbarten und betroffenen Gemeinden mit aufgenommen werden kann.

Winterdienst Oberstdorf,
Auftragsvergabe zur Lieferung von Auftausalz für die Wintersaison 2016/2017
Den Auftrag zur Lieferung von Auftausalz in Höhe von knapp 60.000 Euro vergab das Gremium an die Südwestdeutsche Salz Werke AG, Heilbronn

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