Generalsanierung Heini Klopfer Skiflugschanze;
Auftragsvergaben
Der Marktgemeinderat beschloss, den Auftrag für die Anlaufspur an MANA Original d.o.o, in Krize, Slowenien zum Angebotspreis von netto 250.650 Euro zu vergeben.
Den Auftrag für die Elektroanlagen Schrägaufzug vergab das Gremium an Werner Schmelmer GmbH & Co.KG, Sankt Engelmar, zum Angebotspreis von netto 99.336 Euro.
Ersatzbeschaffung Loipenspurgerät
Zur Präparierung der Oberstdorfer Loipen ist es notwendig einen jederzeit funktionstüchtigen modernen Fuhrpark einsetzen zu können. Das zu ersetzende Loipenspurgerät ist aus dem Jahr 2003 und weist inwischen einen hohen Verschleiß auf. Die Maschine soll deshalb durch ein neues Gerät ersetzt werden. Die Ausschreibung generierte zwei Angebote.
Der Marktgemeinderat beschloss, den Auftrag zur Lieferung eines Loipenspurgerätes vom Typ Kässbohrer PB 100 4f an den günstigsten Bieter, Kässbohrer Geländefahrzeug AG, Laupheim, zum Angebotspreis von 181.179 Euro netto zu vergeben.
Die vorhandene Maschine Kässbohrer PB 100 AS wird zum höchsten Angebot veräußert.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen;
Teilnahme des Marktes Oberstdorf an der Fairtrade-Town- Kampagne
Das Gremium beschloss, an der Fairtrade-Town-Kampagne teilzunehmen und den Titel "Fairtrade-Town" anzustreben.
Dazu müssen fünf Kriterien erfüllt werden:
1) Ratsbeschluss, dass die Gemeinde eine Faire Kommune werden soll. Bei allen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse sowie im Bürgermeisterbüro wird fair gehandelter Kaffee und ein weiteres Produkt aus fairem Handel verwendet.
2) Eine Steuerungsgruppe, bestehend aus einem Ratsmitglied, einem Vertreter der Verwaltung und engagierten Bürgern, begleiten die Gemeinde auf dem Weg der Umsetzung.
3) Im Einzelhandel und in der Gastronomie werden Fairtrade-Produkte angeboten.
4) Verwendung von Fairtrade-Produkten in öffentlichen Einrichtungen (Kindergärten, Schulen, Vereinen etc.).
5) Jährlich mindestens vier Berichte in den Medien.
Feuerwehrhaus Oberstdorf;
Untersuchung durch den Sicherheitsbeauftragten des Marktes Oberstdorf; Auftragserteilung und weitere Vorgehensweise
Um beim Standortthema Feuerwehrhaus Oberstdorf weiter voranzukommen, wurde dem Gemeinderat eines zweistufige Vorgehensweise vorgestellt.
Als erste Stufe wird der Bestand vom Sicherheitsingenieur des Marktes Oberstdorf zusammen mit den Beteiligten sicherheitstechnisch untersucht. Daraus sollen Sofortmaßnahmen entwickelt werden, die den Dienstbetrieb der Feuerwehr im bestehenden Gebäude zumindest so lange weiter sichern, bis Klarheit über das weitere Vorgehen und einen geeigneten Standort besteht.
Als zweite Stufe soll daneben ein Feuerwehrbedarfsplan für das gesamte Gemeindegebiet erstellt werden.
Zu einem solchen umfassenden Plan gehören:
a) die Durchführung einer Gefährdungsanalyse
b) die Durchführung einer Risikoanalyse
c) die Bestimmung der Schutzziele
d) die Festlegung
• der Ausstattung der gemeindlichen Feuerwehren
• der Anforderungen an die Löschwasserversorgung
• der Standortplanung mit dem Ziel, dass eine durch entsprechende Dimensionierung und Situierung von Feuerwehrgerätehäusern die Hilfsfrist im gesamten Schutzbereich eingehalten wird
In einer der nächsten Sitzungen soll ein Ingenieurbüro beauftragt werden, das zusammen mit den Beteiligten vor Ort einen solchen Plan erstellt.
Hierfür werden, so Erfahrungswerte aus anderen Gemeinden, ein Zeitraum von mindestens eineinhalb Jahren und Kosten von rund 15.000 Euro veranschlagt.
In der Diskussion begrüßte der Marktgemeinderat einhellig diese zweistufige Vorgehensweise.
Einstimmig wurde daher als erster Schritt der Auftrag an den Sicherheitsingenieur des Marktes Oberstdorf zustimmend zur Kenntnis genommen.
Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG);
Erweiterung des Betreuungsangebots; Aufnahme dieser Regelung in die Satzung
Derzeit noch vereinzelt, aber wiederkehrend gibt es Nachfragen Oberstdorfer Eltern nach einer über acht Stunden pro Tag hinausgehenden Betreuungszeit für ihre Kinder.
Um diesen Bedarf ab dem neuen Kindergartenjahr 2016/2017 abdecken zu können, hat der Marktgemeinderat in seiner gestrigen Sitzung einen neuen, zusätzlichen Buchungskorridor in die zum 01.09.2016 in Kraft tretende Satzung aufgenommen.
Es besteht mit Verankerung dieser Möglichkeit in der Satzung weder eine Verpflichtung für den jeweiligen Träger der Kindertagesstätte, diese Buchungszeit anzubieten, noch ein Rechtsanspruch für die Eltern, diesen buchen zu können.
Ab September können Eltern also auch neun bis zehn Stunden pro Tag an Betreuungszeit buchen, soweit die Kindertagesstätten in Oberstdorf dieses Zeitfenster an Betreuung anbieten möchten und Plätze verfügbar sind.
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Neue App "Oberstdorfer"
Mit der kostenlose App „Oberstdorfer“ informiert der Markt Oberstdorf digital noch aktueller über Ereignisse aus der Gemeinde, Wirtschaft, Sozialem, aus Kirche und Kultur und aus den Vereinen.
Der Download ist für Apple iPhone und Android Smartphones (google play) möglich.