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[Sehr geehrter Herr Björn Mustermann]
mit diesem Rathaustelegramm informiere ich Sie über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 30. April 2015.
Das Gremium beriet über folgende Themen:
- Breitbandausbau Markt Oberstdorf
Darstellung der Ausbaugebiete für das Auswahlverfahren
- Darstellung einer befristeten Bereitstellung einer erschlossenen Fläche für die Errichtung einer Unterkunft in Systembauweise für Asylsuchende an den Landkreis Oberallgäu;
- Tourismus Oberstdorf 2016;
Kulinarische Genussfahrt im Rahmen des Oberstdorfer Naturgenusses;
Verlängerung der bestehenden Bedingungen
Ich freue mich, dass Sie sich Zeit nehmen und sich über die aktuell im Gemeinderat behandelten Themen informieren.
Bitte geben Sie das Rathaustelegramm an Ihre interessierten Bekannten weiter
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Laurent O. Mies
1. Bürgermeister
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Breitbandausbau Markt Oberstdorf
Darstellung der Ausbaugebiete für das Auswahlverfahren
Der Markt Oberstdorf befindet sich im Förderverfahren zum Breitbandausbau um den Standort Oberstdorf zu stärken. Der Gemeinderat entschied, den Breitbandausbau zur Versorgung mit "schnellem Internet" in den Erschließungsgebieten "Rubi/Reichenbach/ Schöllang" sowie "Tiefenbach/Jauchen/ Reute/Kornau" umzusetzen. Für diese Erschließung wird das Auswahlverfahren durchgeführt.
Der Freistaat Bayern gewährt für die Gesamtmaßnahme Zuschüsse in Höhe von rund 60 Prozent, maximal 940.000 Euro.
Als weiteres Vorhaben soll für die Breitbanderschließung des Stillach- und Trettachtales zuerst eine möglichst kostengünstige Lösung gefunden werden. Die Breitbandanbieter stellen bei der Investitionsentscheidung Kosten für Bau und Betrieb des Breitbandnetzes ihren Einnahmen aus Internetanschlüssen gegenüber. In dünn besiedelten Gebieten ist ein Ausbau oft unwirtschaftlich.
Darstellung einer befristeten Bereitstellung einer erschlossenen Fläche für die Errichtung einer Unterkunft in Systembauweise für Asylsuchende an den Landkreis Oberallgäu
Der Markt Oberstdorf ist wie alle Kommunen aufgefordert, Asylsuchende unterzubringen. Die Vorgabe des Landkreises ist, dass jede Gemeinde ein Prozent der Einwohnerzahl aufnimmt. Derzeit sind im Gebiet des Marktes 48 Asylsuchende untergebracht, nach der Vorgabe des Landkreises werden es insgesamt rund 100 Personen sein.
Innerhalb dieser geforderten Solidargemeinschaft ist die Maßgabe des Marktes, "mithelfen und mitsteuern". Oberstdorf will dem Landkreis aktiv eine geeignete Fläche zur Unterbringung der Asylsuchenden anbieten. Andernfalls würde der Landkreis ohne Rücksprache mit der Gemeinde ihm angebotene Objekte anmieten. Der Markt hätte in diesem Fall dann auf die Unterbringung von Asylsuchenden keinerlei Einflußmöglichkeiten.
In der Sitzung stimmte der Gemeinderat zu, auf dem jetzt als Abstellfläche genutzten Grundstück an der Ecke Rubinger Straße/Ahornstraße ein zweigeschossiges Gebäude mit Satteldach zur Unterbringung von maximal fünfzig Asylsuchenden durch den Landkreis zu errichten. Das Gebäude in Systembauweise soll der Ortsgestaltungssatzung entsprechen. Gewünscht ist, dass das Landratsamt bei der Vergabe kompetente, heimische Unternehmen bei der Errichtung der Häuser berücksichtigt. Es wird den Anforderungen an die Witterungsverhältnisse, wie Schneelast, gerecht. Die Fläche wird auf fünf Jahre an den Landkreis verpachtet.
Von dieser Lage nahe dem Ortsrand sind fußläufig der Ortskern und alle Infrastruktureinrichtungen erreichbar. Das Gebäude ist einsehbar und ermöglicht die Integrationsförderung und gleichzeitig eine Sozialkontrolle.
Tourismus Oberstdorf 2016
Kulinarische Genussfahrt im Rahmen des Oberstdorfer Naturgenusses; Verlängerung der bestehenden Bedingungen
Tourismus Oberstdorf bietet seit 2011 das Veranstaltungsprogramm "Naturgenuss - mit allen Sinnen erleben" an. Diese Aktionswochen beleben die Zwischensaisonen in Frühling und Herbst. Innerhalb dieses Veranstaltungsprogrammes finden attraktive Erlebnisfahrten mit dem Marktbähnle in die Oberstdorfer Seitentäler statt.
Der Gemeinderat beschloss, die Genehmigungen dieser Genussfahrten mit dem Marktbähnle für die Jahre 2016 bis 2020 in den Zwischensaisonen für maximal 15 Sonderfahrten pro Jahr zu verlängern.
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