Nebelhornbahn AG; Nordwandsteig
Der Vorstand der Nebelhornbahn AG informierte den Gemeinderat über die Planung zum Bau eines neuen Fußwegs am Nebelhorngipfel. Der Steig soll im Bereich der unteren Terrasse der Gipfelstation beginnen, unter der Einfahrt der Gipfelbahn hindurch und an der nördlichen Felskante unterhalb des Gipfels entlang führen, bevor er wieder zum Stationsgebäude kommt. In diesem Zusammenhang soll das Wegenetz im gesamten Nebelhorn-Gipfelbereich neu geordnet werden.
Der Weg soll eine attraktive Alternative zu einer Gipfelplattform sein. Gleichzeitig soll durch eine neue Wegeführung auf der Südseite des Gipfels - weg vom Grat - die Sicherheit für die Gäste erhöht werden. Der Steg durch die Nordwand wird die Attraktivität des Gipfelerlebnisses steigern, ohne dabei in die Landschaft eingreifen zu müssen oder ein weit ausladendes Bauwerk zu errichten.
Bergwaldoffensive – Information zum Projektgebiet Anatswald-Leiterberg
Als zweites Projekt der Bergwaldoffensive (BWO) im Markt Oberstdorf wurde das Vorhaben „Anatswald-Leiterberg“ in die BWO aufgenommen. Das Projektgebiet liegt auf der Westseite des Himmelschrofenzuges. Koordiniert wird das Konzept vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). Vertreter des AELF informierten in der Sitzung über den Projektstand sowie das bisherige Verfahren und die weitere Vorgehensweise.
Umgestaltung Kurpark Oberstdorf – Kurpark West/Fuggerpark
Das Gremium beriet die Planung zur Umgestaltung des westlichen Kurparks/Fuggerpark im Zuge des Neubaus des Gemeindezentrums der Evang. Kirchengemeinde.
Die Planungen sehen die gestalterische Anbindung des jetzigen Fuggerparks an den Kurpark vor. Im Jahr 2009 fasste der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss zur Neugestaltung dieses Kurparkbereiches. Damit die Kirchengemeinde ihren Neubau realisieren kann, wurde im vergangenen Jahr der Kinderspielplatz abgebaut. Dieser sollte in der ersten Jahreshälfte wieder in der Nähe des Grundschul-Nordhofes aufgebaut werden.
Die derzeit noch offenen Fragen des Gemeinderates sollen im Rahmen einer zeitnahen Ortsbesichtigung beraten werden. Erst danach kann das Gremium einen Beschluss über die Umsetzung der Planung fassen. Voraussichtlich wird es zu einer Verzögerung der Baumaßnahme kommen.