Aktives Zinsmanagement beim Markt Oberstdorf
Die Darlehen des Marktes Oberstdorf bei Kreditinstituten sind zu 63 Prozent fest und zu 37 Prozent variabel verzinst.
Der Berater vom Bankhaus Hauck & Aufhäuser legte in der Sitzung eine aktuelle Marktanalyse des Kreditportfolios vor. Er stellte fest, dass die Durchschnittsverzinsung aller Kredite des Marktes 2,18 Prozent jährlich beträgt. Dies ist ein sehr günstiger Zinssatz, auch im Vergleich zu anderen Kommunen.
Der Markt Oberstdorf profitiert mit seinen variabel verzinsten Darlehen, die teilweise durch einen so genannten Barrier-Cap gegen steigende Zinsen gesichert sind, von den sehr niedrigen Zinsen im kurzfristigen Bereich profitiert.
Um den zurzeit historisch niedrigen Zinssatz zu sichern, ermächtigte der Gemeinderat den 1. Bürgermeister und Finanzreferent, bei Darlehen bei Bedarf entsprechende Zinssicherungsverträge abzuschließen.
Ermächtigung zur Aufnahme der im Haushalt 2014 genehmigten Kredite
Für die Finanzierung der im Jahr 2014 durchgeführten Investitionen des Marktes und seiner Eigenbetriebe Gemeindewerke, Kurbetriebe und Sportstätten ermächtigte der Gemeinderat den 1. Bürgermeister Darlehen aufzunehmen. Diese Darlehen sieht der bereits im Dezember vergangenen Jahres aufgestellte Haushaltsplan 2014 vor. Das Landratsamt genehmigte diese Darlehensaufnahme mit der Haushaltsgenehmigung.
Haushaltsberatung 2015
Der Gemeinderat beauftragt die Kämmerei, die vorliegenden Entwürfe der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Gemeindewerke, Kurbetriebe und Sportstätten Oberstdorf sowie den Entwurf des Haushaltsplanes 2015 des Marktes zur Verabschiedung in der Gemeinderatssitzung am 16. Dezember 2014 aufzubereiten.
Studie Gesundheit
Der Markt Oberstdorf hat für die Untersuchung für das Geschäftsfeld Gesundheit Fördermittel aus dem Förderprogramm für die Bayerischen Kurorte und Heilbäder erhalten. Die Ergebnisse der Untersuchung stellte Prof. Dr. Karl-Ludwig Resch vom Deutschen Institut für Gesundheitsforschung vor. Es wurden verschiedene Gesundheitsprogramme zum Bereich der „funktionellen Erkrankungen“ erarbeitet, die zusammen mit den lokalen Gesundheitsanbietern in Oberstdorf umgesetzt werden können. Eine erste Gesundheitspauschale wird derzeit bereits angeboten. Als weitere Maßnahmen sind ein Koordinationsparcours als aktives Präventionsangebot für Jung und Alt unter Berücksichtigung des Aspekts Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer sowie ein „Heilklima-Erlebnis-Weg“ auf dem bestehenden Wanderwegenetz geplant. Der Marktgemeinderat nahm die Ergebnisse der Untersuchung zum Geschäftsfeld „Gesundheit“ für die Destination Oberstdorf zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragte Tourismus Oberstdorf, jeweils einen weiteren Förderantrag im Rahmen des Förderprogramms für die Kurorte und Heilbäder (Förderquote 70 Prozent) für einen Koordinationsparcours im Kurpark Oberstdorf ,Fuggerpark, und einen „Heilklima-Erlebnis-Weg“ auf dem bestehenden Wanderwegenetz zu stellen.
Erlass einer Ladenschlussverordnung für 2015
Auf Antrag des „Verein Oberstdorf Aktiv e.V.“ beschloss der Gemeinderat in einer Ladenschlussverordnung die zeitweise Öffnung an 40, vom Verein festgelegten Sonn- und Feiertagen im Jahr 2015.
Dies betrifft nur die Verkaufsstellen, die beispielsweise frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen anbieten.
Die Verordnung sieht die bisherigen Öffnungszeiten von 10.30 Uhr bis 18.00 Uhr für die Ladengeschäfte vor.
Die Ladenschlussverordnung wird nun ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht (Amtsblatt). Unter www.markt-oberstdorf.de wird die Verordnung veröffentlicht.
Erlass von Ladenschlussverordnungen
Auf Antrag des Vereins Oberstdorf Aktiv e.V. beschloss der Gemeinderat anlässlich der "Tour de Ski" am 04.01.2015, der "Oberstdorfer Eiszeit" am 22.02.2015 und des "Oberstdorfer Bauern- und Käsemarkt" am 27.09.2015 den Erlass einer Ladenschlussverordnung. Damit können alle Oberstdorfer Verkaufsstellen und Geschäfte an diesen Sonntagen von 12 bis 17 Uhr öffnen.